OLG-Urteil zum Riester-Sparplan: Negativzinsen sind unzulässig
OLG-Urteil zum Riester-Sparplan -
Negativzinsen sind unzulässig
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In dem Sparplan der Sparkasse Tübingen ist ein positiver Staffelzins mit einem negativen variablen Zins verrechnet worden. Nun hat es ein Urteil dazu gegeben.
OLG: Negativzinsen in Riester-Sparplan sind unzulässig. Quelle: Daniel Karmann/dpa
Negativzinsen in einem Riester-Sparplan der Kreissparkasse Tübingen zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht zulässig. Die verwendeten Klauseln seien intransparent und benachteiligten die Verbraucher unangemessen, entschieden die Richter.
Zugleich darf die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aber auch nicht mehr behaupten, dass die Sparkasse von ihren Kunden einen Negativzins, also praktisch ein Entgelt, einfordere (Az. 4 U 184/18).
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