Die Rückgabe einer Matratze ist selbst dann möglich, wenn bereits die Schutzfolie entfernt ist. Das haben heute Richter in Luxemburg entschieden.
Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen, erklärten die Richter (C-681/17).
Hintergrund: Ein Mann wollte eine Matratze kurz nach dem Kauf zurückgeben. Weil er die Schutzfolie entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop. Dagegen klagte der Käufer - erfolgreich.
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EuGH urteilt: Probeschlafen erlaubt
Wer eine Matratze komplett ausgepackt und eine Nacht darauf geschlafen hat, kann sie dem Online-Händler wieder zurückschicken. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.