Onlinekauf von Matratzen: EuGH urteilt über Kundenrechte
Onlinekauf von Matratzen -
EuGH urteilt über Kundenrechte
Datum:
Die Matratze ist nicht nur gekauft, sie ist auch schon ausgepackt. Kann ich sie zurückgeben, wenn ich doch nicht so bequem liege, wie gedacht?
Matratze Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über die Rechte von Verbrauchern beim Onlinekauf von Matratzen. Die Entscheidung der Luxemburger Richter ist richtungsweisend.
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte eine Matratze im Internet gekauft, wollte sie kurz darauf aber wieder zurückgeben. Weil er die Schutzfolie schon entfernt hatte, weigerte sich der Online-Shop. Der EuGH muss nun entscheiden, ob bei Matratzen nach dem Entfernen der Versiegelung noch ein Widerrufsrecht besteht.
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