Wer bezahlt, wenn die Eltern ins Heim müssen? Bisher mussten in vielen Fällen die Kinder dafür aufkommen, wenn das Geld sonst nicht reichte. Ein Gesetz regelt die Kosten jetzt neu.
Quelle: Christoph Schmidt/dpa
Die Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Nach einem vom Bundesrat gebilligtem Gesetz, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an der Pflege der Eltern beteiligen.
Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang das Sozialamt mit der "Hilfe zur Pflege" ein. Um die Kosten zurückzubekommen, bittet die Behörde dann oft die Kinder zur Kasse.
- Kinder werden von Pflegeheim-Kosten entlastet
Kinder mit pflegebedürftigen Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das hat der Bundesrat heute beschlossen. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet.