Der Vorschlag polarisiert: Sollen Mieten gedeckelt werden? Nicht nur in Berlin, sondern bundesweit? Was spricht dafür? Was dagegen? Ein Pro und Kontra.
Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Was spricht für den Mietendeckel?
Quelle: ZDF
Ulrich Schneider ist Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und für die Begrenzung von Mietpreissteigerungen. Er argumentiert mit dem ungebremsten Mietenanstieg in Berlin: "Während der Pro-Kopf-Verdienst in den letzten Jahren fast stagniert ist, stiegen hier allein zwischen 2013 und 2018 die durchschnittlichen Angebotsmieten um 50 Prozent. In einigen Stadtteilen mit einer besonderen 'Aufwertung' gab es sogar Verdoppelungen. Der Mietenmarkt ist völlig aus den Fugen. Kaum eine Geringverdienerin, ein Rentner oder eine Alleinerziehende findet noch eine gute und bezahlbare Wohnung. Hier musste die Politik einfach reagieren und das tut sie offensichtlich."
Was spricht gegen den Mietendeckel?
Quelle: BFW
Christian Bruch vertritt 1.600 mittelständische Immobilienunternehmen und widerspricht. Von einem Mietmarkt, der aus den Fugen geraten ist, könne keine Rede sein: "Wenn eine Miete in den vergangenen zehn Jahren erhöht wurde, belief sich die Erhöhung im Durchschnitt auf lediglich 34 Prozent - ob im Bestand oder bei der Neuvermietung. Höhere Mieten gab es vor allem bei Neuverträgen. Diese treffen aber Neumieter und nicht die Bestandsmieter. Der Druck auf den Bestand resultiert daraus, dass viel zu wenig gebaut wird. Gerade in Berlin. Deshalb müssen wir den Druck durch mehr Neubau rausnehmen und nicht durch einen Mietendeckel erhöhen."
Hilft Neubau wirklich?
Christian Bruch, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, spricht sich für mehr Neubauten aus. Aber was hat ein Berliner Mieter, der Angst vor steigenden Mieten hat, davon? Er braucht doch jetzt Schutz und nicht erst in fünf Jahren, wenn mehr Wohnungen gebaut wurden? "Der Schutz existiert bereits", sagt Bruch. "Die Kombination aus bestehendem Mietrecht und Mieterbund bietet ausreichend Hilfe und Schutz vor Verdrängung."
Ulrich Schneider widerspricht: "Gewerbliche Investoren setzen auf Profitmaximierung, nur ein ganz geringer Teil auf bezahlbares Wohnen. 2016 waren in Berlin gerade einmal fünf Prozent der im Bau befindlichen Wohnungen überhaupt für Durchschnittsverdiener bezahlbar. Wir reden hier nicht einmal von Sozialwohnungen, sondern durchschnittlich verdienenden Menschen. Für Berlin ist nicht nur entscheidend, dass investiert wird, sondern wer für wen investiert. Berlin muss sich die Frage stellen: Welche Investoren brauchen wir und wollen wir. Wie sieht es aus mit gemeinnützigem, kommunalen und sozialen Wohnungsbau? Ein einfaches "Weiter so" wird kein Problem lösen."
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Braucht es einen bundesweiten Mietendeckel?
Christian Bruch lehnt eine entsprechende Forderung von Linken-Chef Bernd Riexinger ab: "Ein Mietendeckel ist schlecht für Berlin und wäre auch schlecht für andere Städte. Schon das Feindbild, das Teile der Politik mit der Mietendeckeldiskussion schüren, ist komplett falsch. Deutschland ist mitnichten das Land der Wohnungsspekulanten oder der börsennotierten Wohnungsunternehmen. Deren Marktanteil liegt lediglich im einstelligen Prozentbereich. Wer das Mietrecht ändert, um diese Minderheit zu treffen, richtet einen riesigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateralschaden an, denn 80 Prozent der Wohnungen gehören Selbstnutzer und privaten Kleinvermietern."
Auch Ulrich Schneider äußert sich zurückhaltend: "Es kommt immer darauf an, was man unter Mietendeckel versteht und wie er am Ende aussieht. Generell lässt sich feststellen, dass Berlin zweifellos eine Sonderstellung hat unter den Städten. Einer immer noch recht armen Bevölkerung steht eine Mietenentwicklung gegenüber, gegen die sie nicht mehr ankommt. Ein Mietendeckel in Städten, die eher Probleme mit Leerstand haben, wäre nicht wirklich sinnvoll."
Ist ein Mietendeckel verfassungskonform?
Darf Berlin überhaupt in bestehende Mietverträge eingreifen? Und hat das Land überhaupt die Kompetenz, ein solches Gesetz zu verabschieden? Christian Bruch ist skeptisch: "Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse dürfte kaum noch Spielraum für weitere Mietrechtseingriffe vorhanden sein. Wir plädieren jedenfalls dafür, dass der Berliner Mietendeckel unverzüglich im Bund-Länder-Streitverfahren oder mit Hilfe der abstrakten Normenkontrolle überprüft wird."
Ulrich Schneider schätzt das anders ein. Zwar sei er kein Verfassungsrechtler. Und das Gesetz auch noch gar nicht fertig, aber: "Vor einigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Mietpreisbremse verfassungskonform sei und keinen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstelle. Es scheint also verfassungsrechtlichen Spielraum zu geben."