Praxis ist es, Asylsuchende dorthin zu bringen, wo sie zuerst einen Antrag gestellt haben. Ein Gericht äußert dazu Bedenken. Doch die Bundespolizei wird weiterhin so verfahren.
Quelle: Michael Kappeler/dpa
Die Bundesregierung will auch nach einem Gerichtsentscheid zugunsten eines Afghanen weiter bestimmte Schutzsuchende an der Grenze zurückweisen lassen. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte, die Regierung gehe davon aus, dass eine Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland rechtmäßig sei.
Sie erklärte: "Die Bundespolizei wird weiter verfahren wie in dem Abkommen geregelt." Das Münchner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Deutschland den Afghanen aus Griechenland zurückholen muss.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte im August 2018 mit Spanien und Griechenland vereinbart, dass beide Länder binnen 48 Stunden Migranten zurücknehmen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden und zuvor schon in Spanien oder Griechenland Schutz beantragt hatten. Laut Innenministerium wurden nach dieser Regelung bisher 29 Ausländer nach Griechenland gebracht. Zwei Asylbewerber mussten zurück nach Spanien.