Nun steht es fest: Während der ehemalige "Drogerie-König" Anton Schlecker zur Bewährung verurteilt wurde, müssen seine beiden Kinder ins Gefängnis.
Quelle: Stefan Puchner/dpa
Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof wies diese zurück, setzte allerdings die Freiheitsstrafe um einen beziehungsweise zwei Monate herunter. Damit sind die beiden rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Angeklagt waren sie unter anderem wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott.
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Schlecker-Kinder müssen Haftstrafe antreten
Die Kinder des Drogeriemarkt-Unternehmers Anton Schlecker müssen ihre Haftstrafen antreten. Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück, setzte aber die Haftdauer etwas herab.