Rückzahlung an EU-Parlament: Marine Le Pen scheitert vor EuGH
Rückzahlung an EU-Parlament -
Marine Le Pen scheitert vor EuGH
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Die Rechtspopulistin Marine Le Pen war bis 2017 Europaabgeordnete. Für eine Mitarbeiterin erhielt sie insgesamt 300.000 Euro - zu Unrecht, wie der EuGH nun abschließend urteilte.
Marine Le Pen, Vorsitzende der Partei «Rassemblement National». Quelle: Jean-Francois Badias/AP/dpa
Kurz vor der Europawahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. Sie muss 300.000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder an das Europaparlament zurückzahlen. Der EuGH habe Le Pens Einspruch endgültig zurückgewiesen, bestätigte Gerichtssprecher Hartmut Ost.
Das Europaparlament verlangt das für Assistenz gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe.
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