Naturschützer fordern auf das Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Allein in den fünf größten deutschen Städten mussten an Neujahr rund 191 Tonnen Silvesterabfall beseitigt werden.
Quelle: dpa
Jährlich am 1. Januar sind laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in diesen Städten über 1.100 Mitarbeiter für die Neujahrsreinigung im Einsatz, um Straßen und Gehwege von Abfall zu befreien.
Zu diesen fünf Städten zählen Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main. Naturschützer fordern unterdessen, dass aus Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt das Silvesterfeuerwerk am bestern eingeschränkt oder noch besser gleich ganz gestrichen werden sollte.
Luftbelastung durch Feinstaub
"Der Rauch der abgebrannten Feuerwerkskörper belastet die Luft nicht nur mit zahlreichen Chemikalien, sondern auch mit gesundheitsschädlichem Feinstaub", warnt Katja Muchow vom Bremer Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Staubpartikel enthielten giftige Schwermetalle und könnten zu Atemwegserkrankungen wie Asthma führen oder sogar Krebs auslösen. Der BUND zitierte das Umweltbundesamt, demzufolge jedes Jahr zu Silvester rund 4.000 Tonnen Feinstaub freigesetzt werden. Allein diese Menge entspreche in etwa 15 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge.
An Neujahr sei die Feinstaubkonzentration vielerorts über mehrere Stunden lang um mehr als das Hundertfache erhöht, führte Muchow aus. Der EU-Grenzwert für Feinstaub werde bereits am ersten Tag des Jahres das erste Mal überschritten. Überdies belaste der Lärm Menschen und vor allem Tiere. Starke Detonationen könnten den Orientierungssinn der Tiere beeinträchtigen oder sogar Schockzustände auslösen.
VKU: Wer Müll macht, muss auch selber aufräumen
Beim traditionellen Silvesterfeuerwerk wird in vielen deutschen Städten und Regionen mit Feuerwerkskörpern, Böllern, Mehrschussbatterien und Ähnlichem gefeiert. Diese bleiben nach dem Abfeuern häufig auf Straßen und Gehwegen liegen, kritisiert der VKU. Der Verband weist darauf hin, dass in den meisten Kommunen gilt, dass wer Feuerwerkskörper auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, grundsätzlich den dadurch entstehenden Abfall selbst entsorgen muss.