Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, ist das für viele Mieter ein Alptraum. Ein BGH-Urteil bekräftigt jetzt ihre Rechte.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, darf sie Mietern frühestens nach drei Jahren aus Eigenbedarf kündigen. Davor sei eine solche Kündigung unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof und verwies auf eine entsprechende Sperrfrist.
Diese Frist soll Missbrauch verhindern und gilt auch beim Kauf durch eine Firma. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) war mit der Kündigung einer 160 Quadratmeter großen Luxuswohnung in Frankfurt am Main bereits in den Vorinstanzen gescheitert.