Das Urteil zur Sterbehilfe ist gefallen. Die Bundesregierung will es nun prüfen und dann über Maßnahmen entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht befindet das Verbot organisierter Sterbehilfe für verfassungswidrig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so das Urteil.
Die Bundesregierung will das Sterbehilfe-Urteil zunächst prüfen und auswerten. Erst danach wäre über mögliche Maßnahmen zu entscheiden, wie Regierungssprecher Steffen Seibert deutlich machte.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, es solle zunächst geprüft werden, ob es mögliche Rückschlüsse auf Behörden in seinem Geschäftsbereich gebe. Eine Sprecherin verwies mit Blick auf die Abgabe von Medikamenten zur Selbsttötung auf ein getrenntes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.
Sterbehilfe - die wichtigsten Begriffe: