Das Leistungsschutzrecht sollte auch Verlage schützen. Doch das Gesetz hätte offensichtlich erst die EU-Kommission passieren müssen. Ein EuGH-Urteil macht es nun wohl unwirksam.
Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Im Streit mit Google über die Veröffentlichung von Texten im Internet müssen deutsche Verlage einen Rückschlag hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass die Bundesregierung das Gesetz zum umstrittenen Leistungsschutzrecht vor dem Inkrafttreten 2013 der EU-Kommission hätte vorlegen müssen. So könne man nun die Unanwendbarkeit der Regelung geltend machen.
Deutsche Verlage kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google Texte ihrer Internetseiten kostenlos auf dem eigenen, werbefinanzierten Portal übernimmt.