Streit mit Online-Händler: BGH schützt Markennamen
Streit mit Online-Händler -
BGH schützt Markennamen
Datum:
Darf Amazon in seinen Produkt-Anzeigen geschützte Markennamen verwenden? Der Bundesgerichtshof hat nun ein Urteil gefällt - zu Gunsten eines Fahrradtaschenherstellers.
Die beiden Logos von Ortlieb und Amazon. Symbolbild Quelle: Daniel Karmann/Ina Fassbender/dpa
Bei der Internetsuche nach einer Marke dürfen die Händler in dort geschalteten Anzeigen den Markennamen nur eingeschränkt verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. (Az:IZR29/18)
Geklagt hat der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb. Er beklagte, dass in Amazon-Anzeigen der geschützte Markenname Ortlieb verwendet würde. Dies sei irreführend, weil darüber hinaus Taschen anderer Hersteller auftauchten. Die Kunden erwarteten beim Anklicken der Anzeige ausschließlich Angebote von Ortlieb.
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