Gilt ein "Öko-Test"-Label nur für ein bestimmtes Produkt oder darf damit auch für Waren geworben werden, die in Farbe und Größe abweichen? Der BGH entscheidet.
Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild vom 18.01.2018
Test-Siegel schaffen beim Verbraucher Vertrauen - doch was ist, wenn das Produkt in dieser Form oder Farbe gar nicht getestet wurde? Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über einen Rechtsstreit der Zeitschrift "Öko-Test" mit den Versandhändlern Otto und Baur sowie dem Discounter Matratzen Concord.
Es geht um Baby-Produkte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen, die teils nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften Waren abweichen. "Öko-Test" spricht von einem "wachsenden Label-Missbrauch".