Ein Urteil schrieb in Bayern Fahrverbote vor. Doch die Landesregierung setzte das nicht um. Die Umwelthilfe forderte Zwangshaft. Laut einem EuGH-Gutachten ist das nicht möglich.
Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Die bayerische Landesregierung muss wohl keine Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Umweltrecht fürchten. Das erklärte ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). In Deutschland gebe es keine gesetzliche Grundlage, Politiker zur Durchsetzung von EU-Recht zeitweise ins Gefängnis zu schicken.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Haft beantragt, weil Bayerns Regierung ein rechtsgültiges Urteil von 2012 über mögliche Fahrverbote nicht umsetzte. Das Gutachten ist kein Urteil. Diese wird in einigen Wochen erwartet.
Zwangshaft widerspricht Grundrechtecharta
Nach EU-Recht sind "alle erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Aber umfasst das auch Zwangshaft - etwa für Ministerpräsident Markus Söder und Umweltminister Thorsten Glauber (beide CSU)? Der zuständige EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe sagt in dem Gutachten: Nein. Zwar könne die Weigerung des Freistaats Bayern, das Urteil umzusetzen, gravierende Folgen haben, auch für die Gesundheit und das Leben der Menschen.
Zwangshaft ohne klare gesetzliche Regelung in Deutschland widerspreche jedoch der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die auch das Recht auf Freiheit garantiert.