In Berlin gilt das Neutralitätsgesetz. Ein Arbeitsgericht bestätigt nun das Gesetz und weißt Klagen von Lehrerinnen ab.
Quelle: Jens Kalaene/dpa
Das Berliner Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungs-Klagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden.
Das Gericht bestätigte im ersten Urteil klar das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungskonform. Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.