Parship darf sich nicht "Deutschlands größte Partnervermittlung" nennen. Das entschied ein Gericht in München. Gaklagt hatte Konkurrent LoveScout24.
Quelle: Ralf Hirschberger/ZB/dpa
Das Dating-Portal Parship darf sich nicht "Deutschlands größte Partnervermittlung" nennen. Das entschied das Oberlandesgericht München. Konkurrent LoveScout24 hatte geklagt. Laut einer Studie haben die Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder.
Parship hatte den Anspruch mit der höheren Zahl der Premium-Mitglieder begründet. Das war eine Argumentation, der das Gericht nicht folgte: Der Verbraucher unterscheide nicht zwischen kostenlosen Mitgliedschaften und Premium-Angeboten.