Die Bewährungsstrafen für einen tödlichen Raserunfall in Köln hatten für Kritik gesorgt. Nun müssen die beiden Autofahrer doch ins Gefängnis.
Quelle: Oliver Berg/dpa
Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Bewährungsurteile aufgehoben. Die beiden Männer hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über sein Auto und rammte eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb.