Urteil des Bundesgerichtshofs: Portal darf für Mieter klagen
Urteil des Bundesgerichtshofs -
Portal darf für Mieter klagen
Datum:
Dürfen Internet-Dienstleister Mieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte vertreten, obwohl sie keine Rechtsanwaltslizenz haben? Der Bundesgerichtshof hat nun ein Urteil gefällt.
Blick auf Häuser einer Wohnanlage. Symbolbild Quelle: Sven Hoppe/dpa
Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Mieterrechten sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zulässig. Die im verhandelten Fall zwischen Mieter und Wenigermiete.de vereinbarte Abtretung ist wirksam, entschied der VIII. Zivilsenat und verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück.
Wenigermiete.de ist ein Angebot der Berliner Firma Lexfox. Solche Portale haben keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen die Verbraucherrechte als Inkassounternehmen durch.
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