Als Vertreter des Staates darf US-Präsident Trump niemanden bei Twitter blockieren. Das hat nun auch in der zweiten Instanz ein Gericht in New York entschieden.
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US-Präsident Donald Trump darf unliebsame Twitter-Follower nicht blockieren, weil ihm deren Meinungsäußerungen nicht gefallen. Das entschied ein Gericht in New York.
Mehrere Nutzer hatten sich dagegen gewehrt, dass Trump ihre Accounts blockiert hatte. Das Gericht folgte der Entscheidung der Vorinstanz. Demnach darf ein Vertreter des Staates, der soziale Medien zu offiziellen Zwecken einsetzt, Nutzer von der öffentlichen Diskussion nicht ausschließen, weil ihm deren Äußerungen nicht gefielen.
Den Prozess hatte ein Institut der Columbia University im Namen von sieben von Trump blockierten Personen angestrengt, darunter waren der Autor Stephen King und das Model Chrissy Teigen. Das Institut hatte bereits im vergangenen Jahr von einer Vorinstanz Recht bekommen.