Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Frau abgelehnt, die gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel vorgehen wollte.
Quelle: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel abgewiesen. Die von einer Anwohnerin vor Gericht gelten gemachten Gefahren stellten keinen Grundrechtseingriff dar, so das Gericht.
Die Frau wollte die Bundesrepublik verpflichten, gegenüber den USA auf den Abzug von auf dem Fliegerhorst mutmaßlich stationierten US-Atomwaffen hinzuwirken. Offiziell ist die Stationierung nicht bestätigt worden.