Von fünf auf 10.000 Euro: Flohmarktkrug beschäftigt Gericht
Von fünf auf 10.000 Euro -
Flohmarktkrug beschäftigt Gericht
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"Ende Krug - alles Krug": So kommentierte eine Justizsprecherin einen skurrilen Rechtsstreit um einen vermeintlich billigen Keramikkrug vom Flohmarkt.
Flohmärkte halten so manche Schätze parat. Symbolbild Quelle: Uli Deck/dpa
Ein auf einem Münchner Flohmarkt für fünf Euro erstandener Krug hat jetzt die bayerische Justiz beschäftigt. Das vermeintlich günstige Stück stellte sich nämlich später als seltene Antiquität heraus - im Wert von etwa 10.000 Euro. Der Flohmarktkäufer wollte den Krug für 1.000 Euro über das Internet weiterverkaufen. Ein Käufer aus NRW kaufte ihn - bekam den Krug aber nicht.
Der Oberbayer wollte das kostbare Stück nun doch nicht mehr hergeben. Am Ende einigten sich beide darauf, dass der Krug für 4.000 Euro nach NRW geht.
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