Die Deutsche Umwelthilfe hält das Vorgehen der Behörden im Abgas-Skandal für unzureichend - nun entschied ein Gericht über eine Klage.
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Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgas-Skandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt.
Die Umweltschützer beklagen das Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos. Die Maßnahmen sind ihrer Auffassung nach unzureichend.