Ein Zahnarzt wurde zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er vier Patienten falsch behandelte - und diese heute noch unter den Folgen leiden.
Der Angeklagte Zahnarzt im Gerichtssaal Quelle: Daniel Reinhardt/dpa
Wegen gravierender Behandlungsfehler hat das Amtsgericht Hamburg einen Zahnarzt zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 55-Jährige habe sich in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte die Richterin.
Den vier Patienten, die fast zehn Jahre nach den Behandlungen noch immer an den Folgen leiden, muss der Angeklagte jeweils 9.000 Euro zahlen. Der Mediziner hatte bei den drei Frauen und einem Mann zwischen 2009 und 2010 radikale Eingriffe vorgenommen.
In Deutschland gibt es keine Meldepflicht für Behandlungsfehler.
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