Wegen Abschalteinrichtungen: Gericht bestätigt Opel-Rückruf
Wegen Abschalteinrichtungen -
Gericht bestätigt Opel-Rückruf
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Das Kraftfahrtbundesamt forderte Opel auf, drei Modelle wegen unerlaubter Abschalteinrichtungen zurückzurufen und umzubauen. Opel ging dagegen vor und hat heute endgültig verloren.
Opel muss drei Fahrzeugmodelle zurückrufen und umbauen. Archiv. Quelle: Silas Stein/dpa
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht verpflichtet Opel dazu, mehrere Diesel-Modelle im Zuge des Abgasskandals umgehend zurückzurufen. Opel müsse die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umrüsten.
Betroffen sind die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016. Der Beschluss ist unanfechtbar. Opel war mit einem Eilantrag gegen die Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes vorgegangen.
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