Kaum eine Leistung bringt so viel Geld wie Beatmung. Ein Fehlanreiz, sagen Mediziner. 70 Prozent der Beatmungspatienten bräuchten keine. Eine Recherche von Frontal21 und Correctiv.
Als Daniel Kretz von der Beatmungs-WG hörte, war er erleichtert. Von Wohngemeinschaften, in denen Schwerstpflegefälle rund um die Uhr betreut werden, hatte er noch nie gehört. Als sein Vater 2019 bei einem Autounfall schwer verletzt wurde, lag er im Wachkoma mit einem Tracheostoma.
Noch am Unfallort hatten die Rettungskräfte die Luftröhre seines Vaters geöffnet, vorschriftsmäßig. Doch das Loch in seinem Hals sollte mehr als anderthalb Jahre lang bleiben und darin ein fingerdicker Plastikschlauch stecken. Eine sogenannte Trachealkanüle, die niemand mehr entfernte, erzählt der Sohn: "Der Pflegedienst nicht, der Hausarzt nicht."
Fall Kretz: Patient kann auch ohne Kanüle atmen
Kaum eine Leistung bringt Pflegediensten so viel Geld ein wie die häusliche Versorgung von Beatmungspatienten. Für Palliativmediziner Matthias Thöns ist der Fall Kretz Ausdruck unseres renditeorientierten Pflegesystems. Bei der Untersuchung stellt er fest: Hubert Kretz kann sehr wohl ohne Kanüle leben. Thöns sagt:
Wer dem Fall Hubert Kretz nachgeht, erhält Einblicke in eine Branche, die weitgehend unbemerkt Millionen Euro Umsätze mit der Beatmung von Menschen macht. Ohne dass die Einrichtungen wirksam kontrolliert würden. Nach Angaben von Experten für Palliativmedizin benötigen 70 Prozent der Patineten gar keine Beatmung.
Das Modell Beatmungs-WG
Bei einer Beatmungs-WG tritt der Pflegedienst formell als Vermieter auf, der Zimmer an Patienten untervermietet. Nur so ist es "häusliche Pflege" und kann bei den Kassen auch teurer abgerechnet werden als im Pflegeheim. Pro Patient: bis zu 30.000 Euro und Monat. Stationär sind es nur ca. 6.500 Euro.
Auch die Familie von Hubert Kretz musste für das Zimmer einen Wohnungsmietvertrag mit dem Pflegedienst abschließen. Plus Pflege täglich: 436,80 Euro, so geht es aus dem Kostenvoranschlag des Anbieters an die Krankenkasse hervor. Wie viel tatsächlich abgerechnet wurde, ist nicht bekannt.
Daniel Kretz hatte den Eindruck, es sei vor allem ums Geld gegangen: "Man hat mir immer gesagt, wenn er das Tracheostoma nicht hat, dann muss er halt da raus. Weil dann kann man eben nicht mehr so abrechnen."
Der Pflegedienst weist die Vorwürfe zurück
Im Fall von Hubert Kretz belegen das Behandlungsunterlagen. Neben seinem Sohn zweifelte auch eine Logopädin an der Notwendigkeit einer Trachealkanüle. In ihrem Therapiebericht vermerkte sie, dass "dringlichst abgeklärt werden solle, ob eine Dekanülierung", also die Entfernung der Kanüle, möglich sei. Die Kanüle blieb.
Intensivpfleger Ricardo Lange hat mehrfach versucht, mit Bundesgesundheitsminister Spahn in Kontakt zu treten. Ihn stört, wie Menschen in Krankenhäusern behandelt werden, zur "Ware" werden.
In den Behandlungsdokumenten von Hubert Kretz findet sich kein Hinweis darauf, dass die Kanüle überprüft wurde - trotz der dringenden Empfehlung der Logopädin. Daniel Kretz erzählt: Der Arzt, der seinen Vater in der Beatmungs-WG betreute, habe ihm empfohlen "wirtschaftlich zu denken".
Die Trachealkanüle am Unfallort sei doch ein Glücksfall gewesen. Wir fragen nach beim Arzt. Der widerspricht: "Diese Äußerungen wurden von mir nicht getätigt." Die Frage, weshalb er trotz Anratens der Logopädin die Kanüle nicht überprüft habe, lässt er unbeantwortet.
Anonymer Pfleger: "Das wird bewusst getan"
Während im Jahr 2005 noch an die 1.000 Patienten zuhause mit künstlicher Beatmung versorgt wurden, so waren es laut Bundesregierung 2018 schon bis zu 50.000 intensivbehandelte Patienten in häuslichen Wohneinheiten.
Der Verdacht: Etliche sind wegen der besseren Abrechnungsmöglichkeiten in Mietwohnungen untergebracht. Manche hängen an Schläuchen, andere tragen nur die Kanüle. Aber wer überprüft, ob wirklich alle die auch benötigen?
Frontal21 und Correctiv treffen einen Krankenpfleger. Er arbeitet in Nordrhein-Westfalen in zwei Beatmungs-WGs mit insgesamt 20 (!) Patienten. Er schildert, Patienten in Beatmungs-WGs würden möglichst krank gehalten, damit man sie maximal abrechnen kann. Er erzählt:
Gesetz soll Fehlanreize und Missbrauch verhindern
Mit seinem neuen Intensivpflegegesetz will der Bundesgesundheitsminister "Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten" beseitigen. Doch was das Gesetz leisten kann, wird sich erst zeigen. Der Bundestag hat das Gesetz im Juli 2020 zwar beschlossen. In der Praxis müssen die Regelungen größtenteils noch nicht angewendet werden: Es gilt ein Übergangszeitraum von 36 Monaten.
Zurück zu Hubert Kretz. Als die Zweifel an der Pflege in einer Beatmungs-WG immer größer wurden, ließ Daniel Kretz seinen Vater in ein ganz normales Altenheim verlegen. Dort konnte er ohne Kanüle atmen. Vor kurzem ist Hubert Kretz gestorben - ohne Beatmungskanüle im Hals.