Das Land Berlin hat erstmalig in Deutschland ein Gesetz für die Interessen von Fußgängern erlassen. Für den Hauptstadtverkehr bedeutet das viele kleine und große Veränderungen.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das bundesweit erste Fußgängergesetz beschlossen. Das Gesetz sei "ein großer Schritt für ein lebenswerteres Berlin", erklärte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) dazu. Damit haben Fußgänger künftig bei Verkehrsplanungen eine höhere Priorität als PKW.
Das jetzt beschlossene Gesetz ist eine Erweiterung des seit Juli 2018 in Berlin geltenden Mobilitätsgesetzes.
Von 50 Verkehrstoten 2020 in Berlin waren 19 Fußgänger.
Das wird sich durch das Gesetz ändern
Diese Maßnahmen sollen den Fußverkehr attraktiver machen:
- Längere Grünphasen an Fußgängerampeln
- Mehr abgeflachte Bordsteine
- Leichtere Einrichtung von Zebrastreifen und Spielstraßen
- Mehr Sitzbänke
Auch die Anliegen von besonders gefährdeten Gruppen sollen besser berücksichtigt werden können. Darunter fallen etwa Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkinder. Gefährliches Parken an Kreuzungen soll stärker bekämpft und die Gefahr von Abbiegeunfällen gesenkt werden. Insbesondere Schulwege sollen besser gesichert werden.
Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden, sollen stärker als bisher verfolgt werden. Dafür soll auch weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden.
Zentrales Projekt der rot-rot-grünen Regierung
Der Fachverband Fußverkehr Deutschland begrüßte das neue Gesetz als "Meilenstein für den Stadtverkehr". Er mahnte aber auch an, dass neue Radwege nicht auf Kosten von Gehwegen angelegt werden dürften. Die Verkehrswende für den Radverkehr müsse "auf der Fahrbahn stattfinden, nicht auf dem Gehweg und in den Parks".
Das Vorhaben war von der rot-rot-grünen Koalition lange angekündigt worden. Die Fraktionen von SPD, Linken, Grünen und FDP unterstützten Gesetz, die CDU enthielt sich, die AfD stimmte im Berliner Abgeordnetenhaus dagegen.