Der FC Carl Zeiss Jena hat vor dem BGH gegen eine Geldstrafe geklagt. Verhängt wurde die, weil Fans Pyrotechnik gezündet hatten. Ist das rechtmäßig? Heute fällt das Urteil.
Wer ist in Verantwortung zu ziehen, wenn im Stadion verbotene Pyrotechnik gezündet wird? Der DFB bestraft bei Vergehen der Fans die Vereine. Wie entscheidet der Bundesgerichtshof?
Das hätte sich der aktuell viertklassige Fußballregionalligist FC Carl Zeiss Jena anfangs nicht träumen lassen: Dass seine Klage mal im juristischen Olymp landen würden - vor Deutschlands höchstem Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Entscheidung, die am Vormittag die fünf Berufsrichterinnen und -richter des I. Zivilsenats unter ihrem Vorsitzenden Thomas Koch verkünden werden, ist durchaus grundsätzlicher Natur.
Pyrotechnik im Fanblock, Geldstrafe für FC Carl Zeiss Jena
2018 beginnt das juristische Match, da spielt Jena noch in der dritten Liga. Bei zwei Heimspielen und einem Auswärtsspiel werden im Jenaer Fanblock Bengalos und andere Pyrotechnik gezündet. Für die Ahndung von Verstößen im Bereich des Profifußballs ist der Deutsche Fußball Bund (DFB) mit seiner eigenen Gerichtsbarkeit zuständig. Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB haften für das Fehlverhalten von Fans die Vereine.
So wird der FC Carl Zeiss Jena vom DFB mit einer Geldstrafe von rund 25.000 Euro belegt. Jena wehrt sich vor dem DFB-Sportgericht, dem DFB-Bundesgericht und schließlich vor dem zuständigen Schiedsgericht - alle sportgerichtlichen Instanzen bestätigen die Geldstrafe. Zur Halbzeit sieht es nach einem eindeutigen Sieg für den DFB aus.
- Geldstrafe für englischen Verband
Der englische Verband FA muss nach dem Fehlverhalten einiger Fans im EM-Halbfinale wie erwartet eine Strafe zahlen. Die UEFA verhängte eine Geldbuße in Höhe von 30.000 Euro.
Kritik des BGH: Keine Unterscheidung zwischen Heim- und Auswärtsspiel
Mit Beginn der zweiten Halbzeit verlässt der FC Carl Zeiss Jena die Sportsgerichtsbarkeit, wendet sich an ordentliche Gerichte. Und auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main bestätigt die vom DFB verhängte Strafe - der Spruch des Schiedsgerichts sei in Ordnung. Dieses ständige Schiedsgericht sei ein echtes Schiedsgericht und die Haftungsverteilung zu Lasten eines Vereins bei eingesetzter Pyrotechnik verstoße nicht gegen allgemeine Grundsätze. Jena geht in Revision gegen den DFB und im Juli verhandelt der BGH in letzter Instanz den Fall.
Da wird es dann sehr grundsätzlich und zum Ende der juristischen zweiten Halbzeit eng für den DFB. Die Richterinnen und Richter des BGH fragen kritisch beim beklagten DFB nach: Wie ist es möglich, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen Heim- und Auswärtsspielen - denn bei Auswärtsspielen habe doch der Gastverein gar keinen Einfluss auf den Stadionbetrieb, müsse aber genauso haften wie der Gastgeber.
Was kann der Verein für das Verhalten seiner Fans?
Eigentlich sind Schiedssprüche in den Verbänden abschließend und sollen nicht durch ordentliche Gerichte nochmal aufgerollt und überprüft werden. Ausnahme: Es wären elementare Grundsätze der allgemeinen Rechtsordnung verletzt. Eine ziemlich hohe Hürde, stellte schon der Vorsitzende Richter in der Verhandlung fest
Ein klarer Grundsatz ist hier das Schuldprinzip. Jede Sanktion, jede Strafe setzt ein Verschulden voraus. Auf den Fall bezogen: Was kann der Verein für das individuelle Verhalten seiner Fans?
Der BGH muss auch klären, was die Geldstrafen, die die Verbandgerichtsbarkeit verhängt, eigentlich sind. Strafen? Dann müsse das Schuldprinzip gelten. Oder handelt es sich doch eher um Präventionszahlungen? Damit Fans sich zusammenreißen, um dem eigenen Club nicht zu schaden.
Urteil im Fußball mit Spannung erwartet
Je nachdem, wie der BGH die Fragen beantwortet, ist eine Entscheidung in die eine wie die andere Richtung möglich. Zeit gelassen hat sich der BGH für sein abschließendes Votum. Während manches Urteil nur wenige Wochen nach der Verhandlung kommt, haben sich die Richterinnen und Richter hier gut vier Monate ausgetauscht.
Am frühen Vormittag wird es dann soweit sein: Da wird das nicht nur im deutschen Profifußball mit großer Spannung erwartete Urteil verkündet - es endet damit auch die Nachspielzeit des juristischen Matchs, das vor dem Sportgericht begann und dem BGH abschließt.
Christoph Schneider ist Mitarbeiter der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.
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