Internetnutzer müssen in Deutschland dem Einsatz sogenannter Werbe-Cookies aktiv zustimmen. Voreinstellungen sind laut Bundesgerichtshof nicht zulässig.
Datenschutz kann mühsam sein. Mittlerweile werden Nutzer von Datenschutzhinweisen fast erschlagen. Ganz vorne mit dabei. Die Frage, ob Nutzer dem Einsatz von Cookies zustimmen müssen.
Cookies speichern Informationen darüber, welche Internetseiten ein Nutzer besucht. Dies erleichtert das Surfen, etwa müssen Passwörter nicht immer wieder neu eingegeben werden, auch Voreinstellungen, etwa zur Sprache, werden gespeichert.
Cookies sind für Werbewirtschaft wertvoll
Durch Weiterleitung der Daten über das Nutzerverhalten an Dritte können aber auch Persönlichkeits- und Interessenprofile etwa für gezielte Werbung erstellt werden. Cookies sind daher für die Werbewirtschaft von großer Bedeutung.
Das Datenschutzrecht verlangt jedenfalls bei kommerziellen Internetseiten, dass Nutzer in die Verwendung einwilligen müssen. Doch wie muss die Einwilligung ausgestaltet sein?
Viele Unternehmen haben das "Ok" zu Cookies schon voreingestellt, diese Auswahl wieder abzuwählen, ist für den Internetuser aufwändig und so bestätigt er meist die Voreinstellung.
Bundesgerichtshof folgt EuGH
Dies gehe nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits Ende letzten Jahres. Im Falle einer erforderlichen Einwilligung müsse der Nutzer selbst aktiv den Cookies zustimmen. Eine Einwilligung durch ein schon voreingestelltes aktiviertes Ankreuzkästchen, reiche nicht aus.
Die deutsche Rechtslage war weniger klar, aber der Bundesgerichtshof (BGH) folgte heute der Rechtsprechung des EuGH.
Damit werden sehr viele Internetseiten ihre Gestaltung ändern müssen. Denn in den meisten Fällen wird dem User bislang nur die Möglichkeit gegeben, eine voreingestellte Bestätigung zu akzeptieren, die Wahlfreiheit ist - sofern überhaupt gegeben – nur schwer erkennbar.
Was genau verbirgt sich hinter Cookies? Für den PC sind diese kleinen Dateien nicht gefährlich - aber für die eigene Privatsphäre schon. Ein Grafikvideo.
Verbraucherzentrale sieht User gestärkt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Klage vor dem BGH erhoben hatte, reagierte erfreut über das Urteil. Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung sagte dem ZDF: "Es ist leider eine gängige Praxis, dass Webseitenbetreiber die Interessen von Verbrauchern detailliert nachverfolgen."
Der Bundesgerichtshof habe heute den Verbrauchern wieder mehr Entscheidungshoheit gegeben. Der Praxis der Nachverfolung ohne Einwilligung werde nun ein Riegel vorgeschoben.
Webseiten-Betreiber fürchten mehr Aufwand
Kritischer sieht die Entscheidung der Branchenverband der Digitalwirtschaft Bitkom. Rebekka Weiß, Leiterin der Abteilung Vertrauen & Sicherheit sagte dem ZDF:
"Wenn Anbieter für jedes Cookie eine Einwilligung einholen müssen, ist das ein zusätzlicher Aufwand, gleichzeitig sinkt aber die Nutzererfahrung, da die Banner ohnehin meist weggeklickt werden.
Die Entscheidung des BGH führt zu mehr Transparenz für die Internetnutzer. Doch sie müssen sich in Zukunft auch noch mehr und aktiv mit Datenschutz beschäftigen, es wird also nicht weniger mühsam – das Surfen im Internet.
Felix W. Zimmermann ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz. Dem Autor auf twitter folgen @fewizi.