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Prüfung des bisherigen Urteils : BGH verhandelt Fall von Verleger-Erbe Falk

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Der Prozess um Unternehmerssohn Falk hatte für Aufsehen gesorgt, er wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt nimmt der BGH den Fall nochmal unter die Lupe.

Alexander Falk
Falk wurde vor zwei Jahren vom OLG Frankfurt am Main zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Quelle: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am heutigen Mittwoch den Fall des verurteilten Hamburger Stadtplanerben Alexander Falk. Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung legte Revision ein.

Falk soll Atttacke auf Anwalt beauftragt haben

Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Offen ist, ob der Zweite Strafsenat in Karlsruhe nach der mündlichen Verhandlung direkt entscheidet. Eine Ende April angesetzte Verhandlung hatte der BGH kurzfristig abgesagt, weil ein Senatsmitglied erkrankt war. (Az. 2 StR 142/21)

In dem Fall geht es um eine Millionenklage des Anwalts wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines von Falks Unternehmen. Der damalige Multimillionär habe sich deshalb mit Kriminellen aus dem Hamburger Rotlichtmilieu zusammengetan und sie mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt, hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt.

Das Opfer war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Vorausgegangen waren Bedrohungen und ein nächtlicher Angriff auf das Haus des Anwalts mit einem Vorschlaghammer. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt, befand das Gericht.

Die ZDFinfo-Doku zeichnet den Fall Falks nach.

Beitragslänge:
42 min
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USB-Stick zerkaukt und Tonband manipuliert

Der fast einjährige Prozess am Frankfurter Landgericht war mit bizarren Details gespickt: So zerkaute der Überbringer eines USB-Sticks mit angeblich entlastendem Material diesen kurz vor seiner Festnahme.

Ein Tonband, auf dem sich Falk schadenfroh über das Attentat äußert und den Anwalt als "Bazille" bezeichnet, erwies sich gleich an mehreren Stellen als geschnitten und manipuliert.

Verräterische "Oma-SMS"

Noch mehr habe eine in dem Prozess vieldiskutierte "Oma-SMS" eine Verurteilung bewirkt, sagte der Richter beim Urteil vor fast genau zwei Jahren: Diese Text-Nachricht ging fünf Tage vor den Schüssen auf Falks Handy ein. Er solle sich keine Sorgen machen, die Oma werde ihren "verdienten Kuraufenthalt" bekommen, hieß es darin. Dies könne nur an einen Auftraggeber gerichtet sein, sagte der Richter.

Hintergrund ist ein Wirtschaftsprozess in Hamburg, an dessen Ende Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags, den er vom Vater geerbt hatte, sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der "New Economy" avanciert.

Beauftragt oder "aus dem Ruder gelaufen?"

In einem folgenden Zivilprozess vertrat der durch den Schuss verletzte Anwalt die Gegenseite, es ging um millionenschweren Schadenersatz. Im Gefängnis hatte Falk Kriminelle kennengelernt, die er nach eigener Aussage mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt - und nur damit - beauftragte, um seine Unschuld in den Wirtschaftsverfahren zu beweisen. Von einem der Männer soll auch die "Oma-SMS" stammen.

Umstritten war bis zuletzt, ob die Gefängnisbrüder im Auftrag Falks handelten oder ob vor Ort ohne sein Zutun "etwas aus dem Ruder lief", wie die Verteidigung mutmaßte. Sie hatte einen Freispruch erreichen wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft vor dem Landgericht.

Der BGH prüft das Urteil jetzt auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenderen Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof will am 17. August sein Urteil sprechen.

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