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Netzwerkdurchsetzungsgesetz : BKA: 150.000 Verfahren wegen Hass im Netz

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Zum 1. Februar soll eine neue Meldestelle für strafbare Inhalte im Netz die Arbeit aufnehmen. Das Bundeskriminalamt (BKA) erwartet rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr.

Eine Statue der Göttin Justitia.
Für Soziale Netzwerke reicht es künftig nicht mehr aus, strafbare Inhalte lediglich zu löschen. Mit der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen sie an das BKA gemeldet werden.
Quelle: dpa (Symbolbild)

Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr. "Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden", sagte ein BKA-Sprecher den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI)" mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, "um eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen", sagte der Sprecher.

Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz

Die Prozesse würden derzeit innerhalb des BKA, aber auch mit den Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz entwickelt und gemeinsam getestet, um für die Zeit ab dem Stichtag bestmöglich vorbereitet zu sein.

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Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass die US-Internetkonzerne Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Unabhängig davon würden jedoch "weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen", sagte der Sprecher.

Umstrittenes Gesetz

Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres - sowohl im Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.

Kürzlich hatte auch der Richterbund im Zusammenhang mit dem NetzDG von 150.000 neuen Strafverfahren jährlich gesprochen.

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von Julia Klaus
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