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Vorwurf der Körperverletzung : Boateng will im Prozess nicht aussagen

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Jérôme Boateng wurde zu 1,8 Millionen Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Nun beginnt der Berufungsprozess - doch er will nicht aussagen.

Jerome Boateng sitzt zu Beginn des Auftakts im Berufungsprozess im Gerichtssaal des Landgerichts München I.
Auftakt im Berufungsprozess gegen Boateng.
Quelle: dpa

In seinem Berufungsprozess um den Vorwurf der Körperverletzung hat der frühere Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng die Aussage verweigert. Sein Anwalt sagte am Donnerstag vor dem Landgericht München I:

Er bestreitet strafbares Tun, wird sich ansonsten aber nicht zur Sache äußern.
Anwalt von Boateng

Boatengs Verteidiger betonten, ihr Mandant habe vor allem vor dem Hintergrund umfangreicher Berichterstattung über ihn im Vorfeld des Prozesses "Anspruch auf ein faires Verfahren". 

Boateng hatte Verständigungsangebot abgelehnt

Zuvor hatte Boateng, der 2014 mit der deutschen Nationalmannschaft in Brasilien Fußballweltmeister geworden war, einen Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung abgelehnt. Er könne das "mit seinem Gewissen nicht vereinbaren". Auch wenn die Verhandlung sicher "anstrengend und langwierig" werde, wolle Boateng das Verständigungsangebot nicht annehmen, sagten die Anwälte.

Das Gericht hatte angeregt, das Verfahren "möglichst unproblematisch und ohne großen Aufwand", aber dennoch "sachgerecht" zu beenden. So könne man sich ein "umfangreiches und ungutes Verfahren ersparen", sagte Richter Andreas Forstner. Er hatte den Prozessbeteiligten daher vorgeschlagen, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch gegen die Rechtsfolgen vorzugehen. Dann wäre es nicht mehr um den Tatvorwurf gegangen, sondern nur um die Höhe der Strafe.

Richter hält Urteil für fundiert

Das Amtsgerichts hatte Boateng im vorigen Jahr wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldauflage und eine Bewährungsstrafe gefordert, Boatengs damaliger Verteidiger einen Freispruch. Richter Forstner betonte direkt zu Beginn der Berufungsverhandlung, er halte das Urteil aus erster Instanz für durchaus fundiert.

Weil es zu einer solchen Einigung nicht kam, steht erneut eine Beweisaufnahme auf dem Programm. Den Anfang machte die Ex-Freundin Boatengs, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt und vor Gericht schilderte, wie der Fußballstar in einem Karibikurlaub 2018 auf sie losgegangen sein soll.

"Dann hat er mich so ein Stück nach vorne gerissen an den Haaren", sagte sie. Er habe ihr den Daumen ins Auge gedrückt, ihr in den Kopf gebissen und mit der Faust in die Flanke geboxt. Sie betonte auch, es sei nicht die erste Attacke dieser Art in der rund elf Jahre dauernden "On-Off-Beziehung" zwischen ihr und Boateng gewesen. Sie sei "daran gewöhnt" gewesen, "dass es Gewaltübergriffe gab, dass es toxisch zuging". Boateng schüttelte bei der Aussage seiner Ex-Freundin immer wieder den Kopf.

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