Die Coronazahlen steigen wieder. Das hat auch Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bringt Rechte und Pflichten mit sich. Doch viele Fragen sind noch offen.
Auf Ungeimpfte kommen verschärfte Regeln am Arbeitsplatz zu. SPD, Grüne und FDP planen 3G - das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Viele wesentliche Fragen allerdings sind noch ungelöst.
Was ist geplant?
Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich künftig täglich auf Corona testen lassen müssen. Verankert werden soll die neue Vorgabe voraussichtlich im Bundes-Infektionsschutzgesetz. Sie soll flankiert werden durch die Wiedereinführung kostenloser Corona-"Bürgertests".
Heute wollen in Berlin die Ampel-Parteien einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetz vorstellen. Eine Einschätzung dazu von Nicole Diekmann.
Was genau ist zu den Tests geplant?
Bisher müssen Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Es gibt aber keine Testpflicht für Mitarbeiter.
Künftig sollen nun tägliche Tests Voraussetzung sein für Ungeimpfte, damit sie zu ihrem Arbeitsplatz dürfen - oder für Arbeitnehmer, die nicht nachweisen wollen, ob sie geimpft oder genesen sind. Wer diese täglichen Tests finanziert, wenn Mitarbeiter nicht vor Arbeitsbeginn einen künftig wieder kostenlosen "Bürgertests" machen, ist offen.
Offen ist auch, ob der Arbeitgeber zumindest zeitweise erfahren können soll, welche Beschäftigten geimpft sind. Bisher können nur
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind. Die Arbeitgeber hatten bereits ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe gefordert.
- Söder fordert 3G-Pflicht am Arbeitsplatz
CSU-Parteichef Söder fordert die bundesweite Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Außerdem möge die Stiko eine allgemeine Empfehlung für Booster-Impfungen aussprechen.
Was sind mögliche Folgen bei Verstößen?
Was passiert, wenn Beschäftigte einen täglichen Test verweigern oder nicht vorlegen - und dann nicht an den Arbeitsplatz können? Können sie dann freigestellt werden oder müssen sie andere Folgen befürchten? Das ist eine wesentliche Frage, die noch nicht gelöst ist. Offen ist auch, was passiert, wenn Arbeitgeber bei Kontrollen nicht die erforderlichen Unterlagen vorweisen können.
Was fordern Arbeitgeber?
Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz mache nur mit einem Auskunftsrecht Sinn, betonte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Und: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, forderte, dass die Kosten für die Tests nicht auf die Firmen abgewälzt werden dürften. "Ansonsten droht eine organisatorische und auch finanzielle Überforderung vieler Arbeitgeber." Die Tests müssten vom Staat bezahlt werden.
Was sagen Gewerkschaften?
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte, aufgrund der derzeit "eskalierenden Infektionslage" sei wirksamer Schutz vor Infektionen
am Arbeitsplatz wichtiger denn je.
Die Kosten für die Tests müsse weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen müsse Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein.
Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ende November will die künftige Ampel-Koalition rechtliche Vorgaben machen für abgestufte Corona-Maßnahmen der Länder. In einigen Regionen verschärft sich die Corona-Lage dramatisch.
Beschäftigte am Arbeitsplatz müssten bestmöglich vor Infektionen geschützt seien. Zugleich aber dürfe nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden.
Was ist mit einer 2G-Regel am Arbeitsplatz?
Das ist bisher nicht geplant. Rechtsanwalt Meyer hält die Umsetzung einer generellen 2G-Regelung am Arbeitsplatz in Deutschland für besonders schwierig. Insofern würden mit 2G am Arbeitsplatz indirekt Beschäftigungsmöglichkeiten "gekappt", was in vielen Fällen unverhältnismäßig wäre.
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