Die meisten Bewohner von Pflege- und Altenheimen haben mittlerweile ihre zweite Impfdosis erhalten. Viele Bundesländer lockern deshalb die Corona-Maßnahmen in den Einrichtungen.
Einige Bundesländer haben vor Ostern in Alten- und Pflegeheimen die Corona-Regeln angesichts hoher Impfquoten gelockert.
Je nach Bundesland: Wieder mehr Besuche in Heimen möglich
In Mecklenburg-Vorpommern können Bewohner laut Sozialministerium seit Donnerstag je nach Impffortschritt im Heim öfter Besucher empfangen und auch miteinander mehr unternehmen. Nach Behördenangaben wurden dort nahezu alle impfwilligen Bewohner der Einrichtungen zweitgeimpft.
In der Tagespflege in Thüringen sind laut Landesverordnung von Mittwoch wiederum Gruppenangebote in Abhängigkeit von der Infektionslage möglich. Laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) wurden fast alle Bewohner der Heime geimpft.
Auch in Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein wurden vor kurzem nach Angabe der zuständigen Ministerien die Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen entschärft.
Für die Zeit nach Ostern plant das Saarland Lockerungen und Brandenburg macht unter bestimmten Voraussetzung den Weg frei für weniger strenge Auflagen.
Lockerungen bei FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht beim Besuch im Zimmer eines Bewohners entfällt in Brandenburger Einrichtungen nach einem Kabinettsbeschluss. Bedingung dafür ist demzufolge, dass mindestens 75 Prozent der Bewohner und auch die Beschäftigten ausreichend geimpft sind.
In Brandenburger Pflegeheimen sind nach Angaben des Innenministeriums mittlerweile im Schnitt rund 80 Prozent der Bewohner und der Beschäftigten geimpft.
In Nordrhein-Westfalen sind bereits seit Mitte März laut Schutzverordnung "interne Veranstaltungen in stationären Pflege-Einrichtungen" für Bewohner, Beschäftigte und direkte Angehörige erlaubt. Die Mund-Nase-Bedeckung dürfe im direkten Kontakt abgelegt werden, wenn Bewohner bereits über einen "vollständigen Impfschutz" verfügten.
Wie hoch die Impfquote in den Einrichtungen ist, gab das Ministerium auf dpa-Anfrage nicht an.
Möglichkeit von Gruppenveranstaltungen
Auch in Berliner Alten- und Pflegeeinrichtung soll mehr zusammen möglich sein. In der Hauptstadt gelten seit Mitte März Lockerungen für Pflegeheime, in denen mindestens 80 Prozent der Bewohner vollständig geimpft sind.
Dann sind in geschlossenen Räumen - mit jeweils maximal zehn Anwesenden - zum Beispiel wieder Konzerte, Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Singen erlaubt. Allerdings müssen Bewohner, Personal und Besucher Maske tragen und Abstands- und Hygieneregeln beachten.
Nach Angaben der Berliner Gesundheitsverwaltung sind alle Pflegeheimbewohner, die das wollten, auch geimpft worden.
Bund-Länder-Runde schaffte Voraussetzung für Lockerungen
Dass in den Einrichtungen Besuchsmöglichkeiten erweitert und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote angeboten werden dürfen, geht auf den Beschluss der letzten Bund-Länder-Runde zurück.
Voraussetzung ist demnach etwa, dass es keinen Corona-Ausbruch in dem Heim gibt und die Zweitimpfung der Bewohner zwei Wochen zurückliegt.
- Wie viele wurden bisher gegen Corona geimpft?
Wie läuft die Impfkampagne in Deutschland und den Bundesländern? Wo gerät sie ins Stocken? Aktuelle Daten zeigen, wie viele Menschen bereits gegen Corona geimpft wurden.
Kritik von der Stiftung Patientenschutz
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Erleichterungen erneut als nicht weitgehend genug. Niemand in Deutschland würde akzeptieren, einen privaten Besuch einen Tag vorher anzumelden und auf eine halbe Stunde zu begrenzen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.
"Doch Bund, Länder und Heimbetreiber verkaufen solche rigiden Maßnahmen als Öffnungskonzepte. So unterscheidet sich dieses Osterfest nicht von dem im letzten Jahr."
Baden-Württemberg und Niedersachsen halten an Schutzmaßnahmen fest
Nicht alle Bundesländer haben Lockerungen möglich gemacht: So ließen zum Beispiel Baden-Württemberg und Niedersachsen die Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen in der Neuauflage ihrer Corona-Verordnung unverändert.
- Das sind die Regeln in den Bundesländern
Bund und Länder haben sich auf gemeinsame Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus geeinigt und den Shutdown bis zum 18. April verlängert. Wie setzen die Bundesländer die Regeln um?