Heute endet offiziell die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten. Was heißt das konkret für Arbeitnehmer? Kann ich trotzdem weiter von zu Hause aus arbeiten?
-
Muss ich als Arbeitnehmer zwingend wieder ins Büro?
Ganz klar: ja. Arbeitnehmer müssen wieder zwingend ins Büro, wenn der Arbeitgeber es will. Denn ab sofort ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht mehr dazu verpflichtet, Homeoffice zu gewähren. Und wenn der Arbeitnehmer nicht ins Büro kommt, obwohl sein Arbeitgeber das will? Dann drohen arbeitsrechtliche Folgen - wie zum Beispiel eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kann aber natürlich freiwillig Homeoffice gewähren.
Was muss ich als Arbeitnehmer beachten, wenn ich eine individuelle Homeoffice-Regel vereinbare?
Wichtig ist, dass auch im Homeoffice die Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten beachtet werden. Diese gelten im Homeoffice genau wie im Büro. Außerdem ist es sinnvoll zu besprechen, inwieweit der Arbeitnehmer im Homeoffice erreichbar sein muss oder ob ihn zum Beispiel bestimmte Dokumentationspflichten seiner Arbeit treffen.
Der Bundestag hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Neue Höchstwerte und hohe Inzidenzen: Kann ich zu Hause bleiben, weil ich Angst habe, mich anzustecken?
Ganz klar: nein. Wenn ein Unternehmen kein Homeoffice ermöglicht, kann ein Arbeitnehmer nicht einfach aus Sorge, Angst oder ähnlichem zu Hause bleiben.
Was die Angst vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz vielleicht verringern kann: Es gibt weiterhin Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Die Arbeitgeber müssen weiterhin für Infektionsschutz am Arbeitsplatz sorgen. Die Arbeitnehmer sind trotz der neuen Lockerungen also nicht schutzlos am Arbeitsplatz.
Was muss der Arbeitgeber für den Corona-Schutz tun?
Der Arbeitgeber muss ein betriebliches Hygienekonzept festlegen und umsetzen. Und: Ihn trifft eine Prüfpflicht. Er muss prüfen, was nötig ist, um Infektionen zu vermeiden. Dazu können Masken und Tests gehören.
Der Arbeitgeber muss auch prüfen, ob die Beschäftigten nicht ebenso gut von zu Hause arbeiten können - so ganz ist das Homeoffice also gar nicht von der Agenda gestrichen. Der Arbeitgeber muss zumindest abwägen, ob es in Betracht kommt und erforderlich ist.
Müssen sich Mitarbeiter*innen vor Arbeitsbeginn auf Corona testen oder Betriebe weiter einen 3G-Nachweis fordern?
Nein, die Beschäftigten müssen sich nicht testen, die 3G-Regel am Arbeitsplatz gibt es nicht mehr. Auch Ungeimpfte können wieder zur Arbeit kommen, ohne sich vorher testen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie als genesen gelten. Nur für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Schulen könnte es erstmal bei der Testpflicht bleiben, wenn das jeweilige Bundesland das bestimmt.
- Welche Corona-Regeln gelten jetzt?
Das Infektionsschutzgesetz tritt am Sonntag in Kraft - und bringt Lockerungen mit sich. So gilt etwa in der Bahn kein 3G mehr. Doch die Bundesländer bleiben vorsichtig.
Die Kinder sind positiv getestet oder die Schule fällt aus: Kann ich einfach von zu Hause arbeiten?
Auch hier gilt: Der Arbeitgeber muss kein Homeoffice mehr zulassen und da gibt es auch keine Ausnahme für die Kinderbetreuung. Aber es gibt die Möglichkeit, Kinderkrankentage zu nehmen. Dann muss das Elternteil nicht zur Arbeit gehen und erhält Kinderkrankengeld. Für das Jahr 2022 können Eltern für das gesetzlich krankenversicherte Kind für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, bei Alleinerziehenden sind es sogar 60 Arbeitstage.