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Urteil zu Kinder-Impfung : Wenn Eltern streiten, zählt Stiko-Empfehlung

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Die Kinder impfen lassen oder nicht? Darüber konnten sich Eltern in Niedersachsen nicht einigen. Ein Gericht orientierte sich nun bei seiner Entscheidung an der Stiko-Empfehlung.

Archiv: Eine Kinderärztin impft einen Jungen mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech-Pfizer.
Der Streit zwischen Eltern über die Impfung ihrer Kinder in Niedersachsen musste vor Gericht geklärt werden.
Quelle: dpa

Bei einem Streit zwischen Vater und Mutter über eine Corona-Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg in Niedersachsen entschieden, dass die Kinder geimpft werden können. Dabei orientierte sich das Familiengericht an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.

In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab.

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Kinder müssen Biontech-Impfstoff bekommen

Soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte, erklärte das Gericht. Damit übertrugen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass Biontech gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Corona-Impfung mit Biontech von der Stiko empfohlen.

Auch der Wille des Kindes müsse bei der Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten beachtet werden - allerdings laut Rechtslage nur dann, wenn dieses "im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann".

Das Gericht urteilte auch, ein Elternteil dürfe auch dann eine Impfung anordnen, wenn die Kinder sich keine eigene Meinung über die Chancen und Risiken bilden könnten, weil sie von einem Elternteil eingeschüchtert würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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