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Urteil zu Corona-Opfern gekippt : Doch Entschädigung für Ischgl-Infizierte?

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Die Opfer des Corona-Ausbruchs in Ischgl können wieder auf Entschädigung hoffen. Das Oberlandesgericht Wien hob ein Urteil vom Januar 2022 auf.

Ein Skifahrer geht mit geschulterten Skiern auf einer Straße
Der Skiort Ischgl in Österreich war ein Corona-Hotspot in Europa.
Quelle: dpa

Opfer des Corona-Ausbruchs zu Beginn der Pandemie im Tiroler Wintersportort Ischgl können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Klage eines deutschen Urlaubers abgewiesen hatte.

Tourist hatte auf Schmerzensgeld geklagt

Der Tourist hatte auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie entgangenen Verdienst geklagt. Laut der OLG-Entscheidung muss das untergeordnete Gericht nun nachträglich klären, ob der deutsche Urlauber von einer Corona-Mitteilung der Tiroler Regierung erfahren hatte.

Der Urlauber hatte sich vom 7. bis 13. März 2020 in Ischgl aufgehalten und sich seiner Überzeugung zufolge dort mit dem Coronavirus infiziert. Für seine Ansteckung machte er in seiner Klageschrift "das katastrophale Missmanagement der zuständigen Behörden" verantwortlich.

Protokoll des Versagens

Beitragslänge:
13 min
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Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Klage aber im vergangenen Januar unter anderem mit der Begründung zurück, dass kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten von Organen der Republik vorliege.

Gericht stellt Verfahrensmängel fest

Das OLG stellte nun aber Verfahrensmängel der ersten Instanz fest. Demnach hatte das Landesgericht nicht geklärt, ob der Kläger vor seiner Abreise eine Mitteilung des Landes Tirol zum Coronavirus vom 5. März 2020 kannte.

Damals hatte die Landesregierung erklärt, zwei positiv getestete Urlauber hätten sich "nach ersten Erhebungen" auf der Rückreise im Flugzeug angesteckt. Eine Infektion in Tirol sei daher "aus medizinischer Sicht" wenig wahrscheinlich. Das Gericht der ersten Instanz muss nun klären, ob der Urlauber die Mitteilung kannte, darauf vertraute und deswegen im März 2020 weiter in Ischgl blieb.

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Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) wertete das Urteil als Erfolg für in Ischgl erkrankte Urlauber. Das Gericht habe festgestellt, dass die Presseinformation der Tiroler Landesregierung im März 2020 "irreführend falsch" sowie "rechtswidrig und schuldhaft" gewesen sei.

25 Schadenersatzklagen wurden abgewiesen

Laut einem OLG-Sprecher wurden bisher rund 25 Schadenersatzklagen von mutmaßlich in Ischgl infizierten Urlaubern in erster Instanz abgewiesen. Gegen all diese Entscheidungen seien Rechtsmittel eingelegt worden. Nach der jetzigen OLG-Entscheidung sei "überall dort, wo ein gleich gelagerter Sachverhalt gegeben ist", "theoretisch erwartbar", dass die Urlauber Recht bekämen.

Demnach könnten auch andere Urlauber, die womöglich von der beschwichtigenden Corona-Mitteilung der Tiroler Regierung wussten und sich deshalb in Ischgl aufhielten, nun wieder auf Schadenersatz hoffen.

Mehr als 6.000 Menschen an Corona erkrankt

In Ischgl und anderen Tiroler Wintersportorten sollen sich im März 2020 mehr als 6.000 Menschen aus 45 Ländern mit dem Coronavirus angesteckt haben. 32 der Infizierten starben. Ischgl wurde so zu einem der ersten Corona-Hotspots in Europa.

Viele Betroffene und Hinterbliebene werfen den zuständigen Behörden schwere Fehler im Umgang mit dem Ausbruch vor.

[Wie viele sich infizieren und sterben: Die wichtigsten Zahlen zur Pandemie in interaktiven Karten und Grafiken.]

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