Der Bundestag hat den Weg für das ausgeweitete Kinderkrankengeld in Pandemiezeiten frei gemacht. Wie viele Tage es zusätzlich gibt und wie man das Geld beantragt.
Die Zahl der Kinderkrankentage soll in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil verdoppelt werden. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.
Die Zahl der Kinderkrankentage wird in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas.
Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung noch zustimmen. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am Dienstag vor einer Woche auf die Aufstockung der Krankentage verständigt.
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Das Krankengeld soll es nun auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten werden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Das sind die gesetzlichen Voraussetzungen:
- Im Haushalt gibt es keine andere Person, die das Kind betreuen kann.
- Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder hat eine Behinderung.
- Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
- Der Anspruch auf das Geld besteht nur für gesetzlich Versicherte.
Wer zahlt das Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Dafür leiste der Bund zum 1. April einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro.
Das Kinderkrankengeld sollen auch Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen können, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag soll eine Bescheinigung von Schule oder Kita reichen.
Was ist mit dem Arbeitgeber?
Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es nicht.
Bekommen beide Eltern Kinderkrankengeld?
Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld bezieht, besteht laut Gesetz in dieser Zeit für beide Elternteile kein Anspruch auf die Entschädigungszahlung.
Wann öffnen Schulen und Kitas wieder regulär?
Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen.
Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen gibt es Ausnahmen. Wann die Einrichtungen wieder öffnen können ist unklar. Eine Entspannung der Corona-Lage ist im Moment nicht absehbar.