Bis zum 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Verbände rechnen allerdings nicht mit einer Kündigungswelle.
Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang zu keinen gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt.
Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post". "Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann."
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Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnt vor einer Impfpflicht für Pflegekräfte. Die Regierung riskiere damit eine Verschärfung des Fachkräftemangels.
Impfpflicht für Gesundheits-Branche
Die Krankenhausträger setzten deshalb alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen, sagte Gaß.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
Pflegerat: Sorge um unterstützende Tätigkeiten
Der Deutsche Pflegerat geht allerdings davon aus, dass diese Impfpflicht noch zu Kündigungen führen werde. Dies betreffe weniger das Pflegefachpersonal, sondern unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten oder Küchen- und Reinigungskräfte, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
In diesen Berufsgruppen herrsche "eine etwas geringe Impfquote". Einige dieser Beschäftigten überlegten, "den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift".
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In vielen Bereichen gilt nun 2G Plus. Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich getestet sein - außer: Geboosterte. Die Bundesländer definieren "geboostert" aber unterschiedlich.