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Impfpflicht im Gesundheitswesen : Kliniken: Keine Kündigungswelle in Sicht

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Bis zum 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Verbände rechnen allerdings nicht mit einer Kündigungswelle.

Zwei Krankenpflegerinnen in Schutzkleidung arbeiten in der Nähe des Bettes eines Patienten auf einer Intensivstation.
Bis Mitte März müssen Beschäftigte in Gesundheitsberufen Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen. Verbände sehen keine Anzeichen, dass es deswegen zu mehr Kündigungen kommt.
Quelle: dpa (Symbolbild)

Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang zu keinen gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt.

Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender Deutsche Krankenhausgesellschaft

Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post". "Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann."

Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

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Impfpflicht für Gesundheits-Branche

Die Krankenhausträger setzten deshalb alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen, sagte Gaß.

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Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Pflegerat: Sorge um unterstützende Tätigkeiten

Der Deutsche Pflegerat geht allerdings davon aus, dass diese Impfpflicht noch zu Kündigungen führen werde. Dies betreffe weniger das Pflegefachpersonal, sondern unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten oder Küchen- und Reinigungskräfte, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

In diesen Berufsgruppen herrsche "eine etwas geringe Impfquote". Einige dieser Beschäftigten überlegten, "den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift".

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31.05.2023
von Sven Rieken
Videolänge
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