Die nach wie vor hohen Infektionszahlen in Deutschland bedeuten für viele: Quarantäne oder Isolation. Aber wann gilt was - und für wen überhaupt? Fragen und Antworten im Überblick.
Was heißt Quarantäne und für wen gilt sie?
Quarantäne bedeutet, dass sich Personen für einen begrenzten Zeitraum absondern müssen. Währenddessen darf das Zimmer oder die Wohnung nicht verlassen werden und es darf auch keine Person zu Besuch kommen, die nicht zum Haushalt gehört.
Die Quarantäne gilt für Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht. Es ist also nicht sicher nachgewiesen, ob sich die Person infiziert hat - etwa bei Personen, die Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten.
Ende Januar haben Bund und Länder die Quarantäneregeln angepasst.
Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne?
Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen. Entscheidend ist der Impf- oder Genesenenstatus. Nicht in Quarantäne müssen:
- Personen mit Booster-Impfung
- Geimpfte und Genesene - also Personen, die einfach geimpft sind und sich danach infiziert haben oder Personen, die sich infiziert und im Anschluss eine Impfung erhalten haben
- Personen, die zweifach geimpft wurden, dann allerdings erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung und nur bis zum 90. Tag
- Genesene: Laut Robert-Koch-Institut gelten Personen als genesen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben. Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.
Was meint Isolierung und wie unterscheidet sie sich von Quarantäne?
Grundsätzlich ändert sich für eine Person, die unter Isolierung steht, nichts im Vergleich zur Quarantäne.
Der Unterschied besteht darin, dass die Isolierung behördlich angeordnet wird und zwar immer dann, wenn eine Infektion sicher nachgewiesen wurde. In diesem Fall kann sich die infizierte Person der Isolierung nicht entziehen - hier gibt es keine Ausnahme, auch nicht mit Impf- oder Genesenenstatus.
Ein PCR-Test soll nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt.
Was bedeutet das sogenannte "Freitesten"?
Grundsätzlich enden die Isolierung und Quarantäne für alle Personen nach zehn Tagen. Durch "Freitesten" kann die Quarantäne oder Isolierung aber verkürzt werden.
Wenn man 48 Stunden keine Symptome mehr aufweist oder sowieso nur Kontaktperson war, kann man die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test oder einem negativen Schnelltest beenden. Wichtig ist, dass der Schnelltest die vom Paul-Ehrlich-Institut festgelegten Mindestkriterien erfüllt.
Für bestimmte Gruppen können die Regeln für das "Freitesten" abweichen (z.B. für Schüler*innen).
- Das sollte man beim Testen auf Corona wissen
Ab Samstag soll die neue Testverordnung gelten. Was das genau heißt und wie man im Fall einer Corona-Infektion jetzt vorgehen sollte: ein Überblick.
Muss ich immer einen PCR-Test machen, wenn der Schnelltest positiv ist?
Nein. Wer ein positives Ergebnis nach einem Schnelltest in einem Testzentrum erhält, kann das Ergebnis kostenlos mit einem PCR-Test absichern lassen - muss aber nicht. Nach einem positiven Selbsttest hat man auch keinen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
Mit welchen Folgen müssen Infizierte rechnen, die sich nicht isolieren?
Wer trotz Infektion auf die Straße geht und dadurch andere ansteckt, kann sich theoretisch strafbar machen, zum Beispiel wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung. Allerdings ist es in der Praxis sehr schwierig nachzuweisen, wer wen angesteckt hat.
Neben einer Strafbarkeit ist es möglich, auf Schmerzensgeld verklagt zu werden. Wenn sich jemand - illegal - der Quarantäne oder Isolierung entzieht, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es droht dann ein Bußgeld, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein kann.
Wie relevant ist der Ort, an dem ich mich angesteckt habe?
Für Kinder in der Kita oder in der Schule und für Beschäftigte am Arbeitsplatz besteht ein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn nachgewiesen ist, dass man sich in einer dieser Einrichtungen angesteckt hat, ist es möglich, die Infektion als Schul- oder Arbeitsunfall zu behandeln.
Allerdings ist es sehr schwer nachzuweisen, wo die Ansteckung erfolgt ist. Außerdem ist der Nutzen, einen Krankheitsfall über die Unfallversicherung abzuwickeln, begrenzt. Die Krankenversicherung springt daneben ohnehin ein.
[Sehen Sie hier, wo die Ansteckungsgefahr besonders hoch ist.]
Wie finde ich heraus, welche Bestimmungen an meinem Aufenthaltsort gelten?
Bund und Länder vereinbaren zwar regelmäßig ein großes Gesamtkonzept, das aber rechtlich nicht bindend ist. Die Bundesländer erlassen eigene Maßnahmen. Auf der Internetseite der Bundesregierung lassen sich die aktuellen Regeln des jeweiligen Bundeslandes überblicken.
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Können Arbeitgeber eigene Regeln über die Regeln des Bundes oder des Bundeslandes hinaus erlassen?
Den Arbeitgebern ist ein gewisser Leitfaden vorgegeben: Die Arbeitsschutzverordnung und die Arbeitsschutzregel schreiben Arbeitgebern spezielle Schutzmaßnahmen vor.
Diesen vorgeschrieben Schutz dürfen Arbeitgeber nicht unterschreiten - aber sie dürfen ihn überschreiten und können ihre Arbeitnehmer dadurch besonders schützen.
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Laureen Busche ist Rechtsreferendarin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz