Corona-Regeln im Oktober: Änderungen bei Maskenpflicht

    Schwerpunkt Maskenpflicht:Ab Oktober gelten diese Corona-Regeln

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    Im Oktober ändern sich die Corona-Regeln in den Bereichen Masken- und Testpflicht. Fliegen darf man künftig ohne Maske, in Arztpraxen sind FFP2-Masken vorgeschrieben.

    Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Im ÖPNV und in medizinischen Einrichtungen ändert sich wenig. Fluggäste dürfen zukünftig ohne Maske reisen.

    ÖPNV, Gastronomie und Flugverkehr

    In Fernzügen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, wobei für Kinder bis zum 13. Lebensjahr eine einfache OP-Maske reicht. Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, muss in der Gastronomie und bei Veranstaltungen auch in einem solchen Fall keine Maske tragen. In den Ländern zeichnet sich ab, dass zunächst vor allem die bestehenden Maskenpflichten im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen verlängert werden.
    Bei Flügen, die in Deutschland starten und/oder landen, fällt die Maskenpflicht weg. Außerdem müssen Urlaubsheimkehrer keine speziellen Nachweise bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. Das gilt auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter - zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert.
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    Noch nie waren so viele Stellen unbesetzt: an Flughäfen, in der Gastronomie, im Krankenhaus – erst recht seit Corona. Bis 2035 könnten fünf Millionen Erwerbstätige fehlen.13.12.2022 | 28:36 min

    Bisher keine Besucher-Obergrenzen

    Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können zudem Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

    Pflegeheime und Kliniken

    Bundesweit vorgeschrieben sind FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche.
    Pflegeheime müssen zudem Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen.

    Schulen und Kitas

    An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen - aber nur ab Klasse fünf und soweit es zum Aufrechterhalten "eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich" ist.

    Daten

    Eine Art "Pandemieradar" soll mehr Daten zur Gefahrenlage vor Ort verfügbar machen, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert - etwa mit tagesaktuellen, genaueren Angaben zu belegbaren Betten und Patienten in Kliniken, dazu Daten aus Abwasseruntersuchungen.
    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte aber schon, dass mehrere geforderte Daten auch über den Jahreswechsel hinaus nicht oder nur in abweichender Form gemeldet werden könnten.

    Medikamente

    Forciert werden sollen Medikamentenbehandlungen von Corona-Erkrankten. Besonders bei Menschen mit Risikofaktoren oder unzureichendem Impfschutz bestehe ein Risiko für schwere Verläufe und Tod, das sich durch gezielte und frühe Anwendung einer antiviralen Therapie signifikant senken lasse, erläuterte der Expertenrat der Bundesregierung. Arztpraxen können etwa das Medikament Paxlovid seit kurzem direkt abgeben, ohne dass Patienten in die Apotheke müssen.

    Impfungen

    Vorbereitet wird eine nächste größere Impfkampagne - vor allem für Auffrischungen länger zurückliegender Grundimmunisierungen. Dafür stehen auch mehrere fortentwickelte Impfstoffe bereit, die an die aktuellen Omikron-Virusvarianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 angepasst sind. Ab 1. Oktober ist grundsätzlich eine Auffrischimpfung - also eine dritte Spritze - nötig, um als "vollständig geimpft" zu gelten.

    Kinderkrankentage

    Wenn Eltern wegen der Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben müssen, bekommen gesetzlich Versicherte bis Ende 2023 weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage. Pro Kind sind es 30 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende erhalten 60 Arbeitstage.
    Die Neuregelung soll bis zum 7. April 2023 gelten.
    Quelle: dpa, AFP

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