Ab heute dürfte das Reisen innerhalb der EU unkomplizierter werden. Die Mitgliedstaaten haben einheitliche Empfehlungen erarbeitet und sehen neue Regeln beim Impfzertifikat vor.
Das Reisen für Bürger mit einem gültigen Corona-Zertifikat innerhalb der EU soll einfacher gestaltet werden. So soll ab dem heutigen Dienstag ein gültiges EU-Corona-Zertifikat für Reisen in der Europäischen Union wichtiger als das Infektionsgeschehen im Abreiseland sein. Daran richtete sich bisher aus, wer etwa nach Ankunft in Quarantäne musste.
Entsprechende Empfehlungen hatten die EU-Staaten vor Kurzem beschlossen - nun sollen sie umgesetzt werden. Die Erklärung der 27 Mitgliedstaaten kommt allerdings nur einer Empfehlung gleich, da die einzelnen EU-Länder bei der Gesundheitspolitik weitgehend selbst das Sagen haben.
Wie lauten die Pläne der EU?
Ab dem 1. Februar soll einem Beschluss der EU-Staaten zufolge nicht mehr entscheidend sein, von wo aus eine Reise startet - sondern, ob ein gültiger Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorliegt. So brauchen etwa Reisende aus den EU-Ländern künftig entweder einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis, wenn sie nach Italien kommen. Bislang mussten dort alle Reisenden, auch Corona-Geimpfte und Genesene, zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen.
Was sind EU-Empfehlungen für Corona-Nachweise beim Reisen?
Einen gültigen Corona-Pass hat man 14 Tage nach der vollständigen Corona-Impfung. Ein PCR-Test solle frühestens 72, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Reise gemacht werden. Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage, also sechs Monate, gültig sein. Den Ländern steht es jedoch frei, für Aktivitäten innerhalb des Landes - etwa Restaurantbesuche - den Genesenenstatus kürzer gelten zu lassen. So hat Deutschland die Gültigkeit des Genesenenstatus erst kürzlich von sechs auf drei Monate heruntergesetzt.
Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Für Kinder gibt es Ausnahmen. Zusätzliche Beschränkungen solle es nicht geben.
Welche neuen Bestimmungen gelten beim EU-Impfzertifikat?
Ab heute gelten EU-Bürger in der Regel nur noch dann als vollständig geimpft, wenn ihre letzte Dosis höchstens 270 Tage - also rund neun Monate - zurückliegt. Bisher waren es zwölf Monate. Ansonsten wird für ein gültiges Corona-Zertifikat eine Booster-Impfung nötig. Auch in Deutschland tritt diese Regel zum Monatswechsel in Kraft. Wie lange das Impfzertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist auf EU-Ebene noch nicht geregelt.
Wie wirkt sich Omikron auf die Lage aus?
Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll zudem geprüft werden, die angesichts der Variante in manchen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen aufzuheben. Weil Omikron dominiere, seien zusätzliche Auflagen nicht mehr gerechtfertigt, da sie "Reisen in der ganzen EU erschwerten", erklärte die Kommission.
Was muss man noch beachten, wenn man in den Urlaub fährt?
Reisende sollten sich die länderspezifischen Corona-Regeln genau ansehen - vor allem in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts in Berlin. Ob etwa für Restaurant- oder Kinobesuche im jeweiligen Reiseland ein Corona-Test auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend bleibt, ist weiterhin Sache der Mitgliedstaaten.
Deutlich vereinfacht werden die Corona-Regeln ab Dienstag in Dänemark: Es hebt als erstes EU-Land alle nationalen Auflagen wie die Gesundheitspass-Pflicht und die Maskenpflicht auf.
Wie sind die deutschen Reisebestimmungen?
Deutschland unterscheidet für die Einreise zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Ungeimpfte können sich frühestens fünf Tage nach Einreise freitesten. Derzeit sind alle EU-Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, als Virusvariantengebiet ist derzeit kein Land eingestuft.
Einen Überblick über alle Länder weltweit, die das Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiete einstuft, finden Sie hier:
- Das sind derzeit Corona-Hochrisikogebiete
Wegen hoher Corona-Zahlen hat die Regierung viele Länder als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Auch für Virusvarianten-Gebiete gelten verschärfte Einreiseregeln.