In den USA gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln keine generelle Maskenpflicht mehr. Eine Richterin hat entschieden, dass die bisherige Auflage nicht korrekt zu Stande gekommen war.
In den USA hat ein Bundesgericht die Corona-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gekippt. Das Weiße Haus rief anschließend dazu auf, dennoch weiter Maske zu tragen.
In den USA gilt vorerst landesweit keine generelle Corona-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mehr. Eine Bundesrichterin erklärte die Regelung für ungültig. Die nationale Gesundheitsbehörde CDC habe mit der entsprechenden Verfügung ihre Befugnisse überschritten, hieß es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung der Richterin aus dem Bundesstaat Florida. Das Verfahren für solche Vorschriften sei nicht eingehalten worden.
Die einzige Lösung sehe sie in der Aufhebung der Vorschrift für das ganze Land, zumal es unmöglich sei, sie nur für jene Gruppe zu kippen, die dagegen geklagt hätten, schrieb die Richterin, die noch von Ex´-Präsident Donald Trump ernannt worden war.
Empfehlung, weiterhin Masken zu tragen
Das Gericht in Tampa verwies die Regelung zurück an die Gesundheitsbehörde. Vorerst müssen Passagiere in Flugzeugen, Zügen und anderen Verkehrsmitteln daher keine Masken mehr tragen.
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Ein Regierungsbeamter erklärte am Montagabend (Ortszeit): "Die Behörden prüfen die Entscheidung und erwägen mögliche weitere Schritte." Vorerst sei die von der CDC verfügte Maskenpflicht nicht mehr in Kraft. Die Transportsicherheitsbehörde (TSA) werde die Regelung zunächst nicht mehr durchsetzen. Die CDC empfehle aber weiterhin, in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken zu tragen.
Maskenpflicht nach Bidens Amtsantritt eingeführt
Präsident Joe Biden hatte die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln kurz nach seinem Amtsantritt im Januar 2021 angestoßen. Die Gesundheitsbehörde CDC verfügte einige Tage später, dass in Flugzeugen, Schiffen, Fähren, Zügen, U-Bahnen, Bussen, Taxis und ähnlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Die Pflicht gilt auch in Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen. Die Regelung wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Anfang Mai. In den vergangenen Monaten gab es zunehmend Widerstand, auch von Fluggesellschaften.
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