Die Zahl der Neuansteckungen in Deutschland sinkt. Neue Infektionsherde gibt es trotzdem. Diese können auch draußen an der frischen Luft entstehen, wie der Fall Mühlheim zeigt.
14 Menschen aus zehn Haushalten treffen sich mitten im Corona-Shutdown zum Wandern im Schnee und sitzen anschließend gemütlich beisammen in einer Hütte. Mindestens einer der Teilnehmer muss mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein. Denn nach dem verbotenen Ausflug vom 16. Januar kommt es zu einem größeren Corona-Ausbruch im beschaulichen Mühlheim an der Donau in Baden-Württemberg.
Bislang lassen sich laut dem Landratsamt des Landkreises Tuttlingen 25 Corona-Fälle auf den Ausflug zurückführen. Zwischenzeitlich stieg die Sieben-Tage-Inzidenz dort auf mehr als 900.
Bürgermeister: Wanderer müssen "bestraft werden"
Beteiligte hätten sich gegenseitig angesteckt und später andere infiziert, sagte der Bürgermeister der Stadt, Jörg Kaltenbach, zuletzt der "Bild"-Zeitung. Und fügte hinzu: "Das muss hart bestraft werden."
Wenn Infektionszahlen nach oben schießen, kann das gravierende Folgen haben, wie zum Beispiel in Sachsen.
Am Donnerstag wollte er sich nicht mehr zu dem Thema äußern. "Es ist jetzt genug und muss wieder Ruhe einkehren", teilte er schriftlich mit. Der Fall schlägt dennoch weiter Wellen, auch überregionale Medien berichteten.
Gesundheitsminister: Verhalten der Gruppe "unverantwortlich"
Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Die Grüne) nannte das Verhalten der Wanderer im Stuttgarter Landtag "unverantwortlich". In einer Video-Botschaft hatte der Landrat des Kreises Tuttlingen, Stefan Bär, gesagt:
Das Selbstverständnis der Beteiligten sei wohl gewesen: "Wir können machen, was wir wollen. Es ist uns auch egal, was daraus wird."
Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Wanderern voraussichtlich nicht. Man gehe davon aus, dass sie keine Straftaten begangen hätten, sondern es sich um Ordnungswidrigkeiten handle, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke.
Auch im verschneiten Mittelgebirge wurde schon mehrfach von Menschenmengen gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen.
Ermittlungen wegen Verstoß gegen Corona-Verordnung angelaufen
Die Staatsanwaltschaft sei in dem Fall bislang nicht eingeschaltet - entgegen anderslautenden Berichten. Auch ein Sprecher der Polizei Konstanz sagte, man gehe bislang von Verstößen gegen die Corona-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz aus.
Jetzt gelte es zu klären, ob die Person oder die Personen, die bei der Wanderung bereits mit dem Coronavirus infiziert gewesen seien, von ihrer Infektion gewusst hätten.
Das wäre Voraussetzung für ein Körperverletzungsdelikt. Allerdings gehe die Polizei derzeit nicht davon aus. Die Ermittlungen zu dem Fall könnten sich hinziehen. Es müssten dazu 14 Beteiligte und weitere Zeugen befragt werden.