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Weihnachtsurlaub : Was müssen Reiserückkehrer beachten?

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Zum Jahresende Sonne tanken oder auf der Skipiste ins Neue Jahr starten, gehört für viele dazu. Schon vor der Abreise sollte man sich aber für die Rückkehr wappnen.

Ein Weihnachtsmann am Strand von Bristol.
Auf Flugreisen in der Weihnachtszeit wollen viele nicht verzichten, auch in Pandemie-Zeiten.
Quelle: dpa/ ben birchall

Weihnachtszeit ist für viele Menschen Reisezeit. Manche entfliehen dem Weihnachtstrubel oder tanken nach dem Fest Sonne im Süden oder der Karibik. Andere starten auf der Skipiste und beim Apres-Ski ins neue Jahr.

Doch man sollte sich in Pandemiezeiten schon vor der Abreise über die geltenden Einreiseregeln in die Bundesrepublik informieren. Damit kann man sich manchen Ärger am Flughafen oder der Grenze ersparen.

Welche Corona-Risikogebiete gibt es?

Das Bundesgesundheitsministerium unterscheidet bei Corona-Risikogebieten zwischen zwei Kategorien: Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete.

Welche Länder in diese Kategorien fallen, können Sie hier nachlesen:

Mitarbeiter einer Fluggesellschaft warten am Flughafen Frankfurt. Archivbild

Verschärfte Reiseauflagen - Das sind derzeit Corona-Hochrisikogebiete 

Wegen hoher Corona-Zahlen hat die Regierung viele Länder als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Auch für Virusvarianten-Gebiete gelten verschärfte Einreiseregeln.

Wann gilt 3G, wann sogar 2G plus?

Für Reiserückkehrer aus allen Regionen der Erde gilt bei der Einreise nach Deutschland 3G. Sie müssen also Geimpft, Genesen oder Getestet sein.

Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet muss in jedem Fall ein negativer Test vorgelegt werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Bei Einreise per Flugzeug muss die Airline die Nachweise vor dem Abflug kontrollieren. Ansonsten müssen die Belege beim Grenzübertritt vorgelegt werden.

Großbritannien gilt ab heute als Virusvariantengebiet. Für Einreisende bedeutet dies eine 14-tägige Quarantäne – das gilt auch für geimpfte und genesene Reisende.

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Für wen gilt Quarantäne?

Für Virusvariantengebiete gilt auch für Geimpfte und Genesene eine Quarantäne von 14 Tagen. Eine Freitesten ist nicht möglich.

Für Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantäne bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet. Für alle anderen Heimkehrer gilt eine zehntägige Quarantäne. Sie können sich aber fünf Tage nach der Rückkehr mit einem negativen Testnachweis freitesten.

Ab dem 1. November soll es für Ungeimpfte im Quarantänefall keine Lohnfortzahlung mehr geben. Kritik kommt von Gewerkschaften und auch Arbeitgebern, die eine Impfpflicht durch die Hintertür befürchten.

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Was muss ich beim Reisen mit Kindern beachten?

Kinder unter zwölf Jahren müssen bei Einreise keinen Nachweis erbringen. Für sie endet die Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Wer gilt als geimpft, genesen, getestet?

Als geimpft gelten Menschen, die vollständig geimpft sind. Das erreichen sie zwei Wochen nach ihrer Zweitimpfung (außer bei Johnson & Johnson, das nur einmal verimpft wird). Ohne Booster, also Auffrischimpfung, sind EU-Impfzertifikate künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig.

Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte. Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber so gut wie ausgeschlossen ist. Die Regelung sei mit den EU-Staaten abgestimmt worden und werde auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt, so ein Kommissionssprecher.

Als genesen gelten Menschen nach durchgestandener Covid-19-Infektion bis sechs Monate nach der Erkrankung. Sie erhalten einen Nachweis von ihrem Arzt.

Als Getestet gelten Personen, die einen

  • PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen
  • Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Ein Junge steht vor einem Fenster und macht einen Abstrich in der Nase mit Teststäbchen, eine Frau mit Schutzkleidung schaut ihm zu

ZDFtivi | logo! - Diese vier Corona-Tests solltet ihr kennen 

Welcher Test, wann gemacht wird und wie sicher die Ergebnisse sind.

Gelten die Regeln auch beim Kurzbesuch bei Verwandten?

Beim Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet von weniger als 72 Stunden gilt für Rückkehrer von Verwandtenbesuchen in manchen Fällen keine Anmeldepflicht, wenn sie

  • Verwandte ersten Grades besuchen, oder
  • den nicht im gleichen Hausstand lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten oder
  • wegen geteilten Sorgerechts oder eines Umgansgrechts reisen.

Auf jeden Fall sollte man auch am Urlaubsort die Nachrichten im Blick behalten. Sollte die Reiseregion nämlich vom Hochrisikogebiet zum Virusvariantengebiet hochgestuft werden, gelten strengere Regeln. In einem solchen Fall lohnt es sich darüber nachzudenken, ob man nicht durch eine kurzfristig frühere Rückkehr unbequeme Konsequenzen umgehen kann, beispielsweise eine Quarantäne.

Diese Regeln gelten vorläufig bis 15. Januar 2022.

Auf der Illustration ist eine Frau zu sehen, die beide Arme zur Schulter zieht. Über der linken Hand schwebt ein Symbol mit Daumen runter, über der rechten Hand schwebt ein Symbol mit Daumen hoch.

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