Soll ich - oder nicht? Gerade nach einem Jahr Pandemie sehnen sich viele nach einer Urlaubsreise. Worauf man achten sollte.
Um mehr als die Hälfte sind die Reiseausgaben der Deutschen - Reisekosten plus Ausgaben am Urlaubsort - im vergangenen Jahr eingebrochen: von 98,1 (2019) auf 48,4 Milliarden. Balkonien, der Wald um die Ecke oder der eigene Kleingarten waren die bevorzugten Refugien der vergangenen Sommersaison.
Gleichzeitig sind die Anfragen zum Thema Urlaub bei den Verbraucherzentralen massiv in die Höhe geschnellt - auch in Nordrhein-Westfalen: "2020 hat uns dieses Thema sehr viel beschäftigt", berichtet Jan Philipp Stupnanek, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Reiserücktritt, Storno, Kostenerstattungen: Mit solchen Fragen haben sich die Verbraucherberater im vergangenen Jahr besonders häufig beschäftigt. Grund genug für die Verbraucherzentralen in Deutschland, das Thema Corona und Urlaub zum gemeinsamen Schwerpunkt des heutigen Weltverbrauchertages zu machen.
Ab in den Urlaub… ja oder besser nicht?
Reiserechtsexperte Jan Philipp Stupnanek rät: "Grundsätzlich sagen wir: Reisen jetzt lieber vermeiden". Denn sicher sei aktuell nur, dass nichts sicher ist.
Wer jetzt eine Pauschal- oder Individualreise buche, müsse sich darüber im Klaren sein, dass man damit auch rechtliche Verpflichtungen eingehe.
"Ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese Verpflichtung wieder lösen lässt, wenn etwa schon bei der Buchung eine Reisewarnung für das Reiseziel besteht, ist zumindest gerichtlich noch nicht geklärt."
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Was ist sicherer: Pauschalurlaub oder individuell geplante Reise?
Von einem Pauschalreisevertrag können Verbraucher dann kostenfrei zurücktreten, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist so ein starkes Indiz dafür.
Falls nicht, besteht zumindest ein Recht auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren für den Flug. "Nur wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss sie nicht bezahlt werden, also zum Beispiel bei einem Flugverbot oder einem Einreiseverbot."
Noch verzwickter ist es bei selbst gebuchten Unterkünften im Ausland: Dann zählt nämlich das jeweilige Recht des Landes, in dem die Unterkunft sich befindet.
Hat Corona Neuerungen für die Urlaubsbranche gebracht?
"Aus unseren Beratungsgesprächen wissen wir, dass die Verbraucher durch die Pandemie sensibilisierter geworden sind, zum Beispiel beim Thema Stornierungsmöglichkeiten", so der Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW weiter.
Aber auch die Branche habe sich auf Unwägbarkeiten eingestellt - zum Beispiel mit sogenannten Flextarifen. "Es wird sich zeigen, inwieweit solche aktuellen Möglichkeiten für Umbuchungen oder Stornierungen auch in der Zukunft erhalten bleiben." Und: Flex sei nicht gleich flex.
Zu klären ist auch: "Bis wann ist eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung möglich? So zum Beispiel 14 oder 22 Tage vor Reiseantritt".
Gerade weil nicht abzusehen ist, ob wir durch die Impfungen bald unbeschwert verreisen können, sollte man sich die jeweiligen Bedingungen für eine sorglose Buchung genau anschauen.
- "Reisen sind nicht Treiber der Pandemie"
Die Internationale Tourismus-Börse (ITB) startet. Die Branche bereitet sich auf den Reisestart vor - und ärgert sich über fehlende Öffnungsperspektiven, klagen die Verbände.