In Bayern dürfen gastronomische Außenbereiche wieder öffnen - und damit auch endlich die Biergärten. Nur was ist dort erlaubt? Das sind die Corona-Vorschriften.
Mit reichlich Verspätung darf sie endlich starten, die Biergarten-Saison in Bayern. Doch was den Besuch dort eigentlich so schön macht, nämlich das unkomplizierte und lockere Beisammensein im Freien, wird dieses Jahr nicht wie gewohnt stattfinden können.
Das müssen Besucher jetzt beachten:
1. Es gilt eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz für Gäste und Service-Personal, der von den Gästen nur am Tisch abgenommen werden darf.
2. Gäste und Service-Personal müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, wenn sie nicht unter Regel 3 fallen. Service-Personal darf den Mindestabstand beim Servieren unterschreiten.
3. Gemeinsam sitzen, also den Mindestabstand unterschreiten, dürfen Personen von insgesamt zwei Hausständen bzw. Familien. Es gibt keine pauschale Grenze, wie viele Personen an einem Tisch sitzen dürfen, solange der Mindestabstand zu Dritten eingehalten wird.
4. Bis 20 Uhr dürfen Biergärten und andere Außengastronomien in Bayern offen haben. Am 25. Mai dürfen dort dann auch Restaurants mit Innenplätzen bis 22 Uhr wieder öffnen.
Folgende Maßnahmen aus dem Rahmenkonzept der bayerischen Staatsregierung (link) müssen Gastronomien in ihrem Hygienekonzept außerdem berücksichtigen.
5. Draußen bleiben soll, wer Symptome einer Covid-19-Erkrankung hat oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
6. Eine Reservierung wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Es sollte keine freie Platzwahl geben.
7. Besucher sollen ihre Kontaktdaten hinterlegen, um Infektionsketten besser zu verfolgen. Die Daten sollen vom Wirt einen Monat aufbewahrt und dann gelöscht werden.
8. Benutztes Geschirr und benutzte Gläser sollen bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Gegenstände wie Menükarten oder Tischflächen sollen desinfiziert werden, bevor sich neue Gäste setzen.
9. Auf den Toiletten sollen Flüssigseife, Einmalhandtücher und im besten Fall auch Händedesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Verfügung stehen.
Es ist zu erwarten, dass viele Gastronomen diese und weitere Richtlinien der bayerischen Staatsregierung in ihrem Hygienekonzept übernehmen werden.
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