Viele neue Regeln bestimmen ab heute den Schulalltag in NRW. Eine sorgt besonders für Diskussionen: das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - auch während des Unterrichts.
Nordrhein-Westfalen startet in das neue Schuljahr und verordnet als erstes Bundesland eine Maskenpflicht während des Unterrichts. Die Maßnahme stößt allerdings auf viel Kritik.
Viele Schülerinnen und Schülern freuen sich auch dieses Jahr auf den ersten Schultag nach den langen Sommerferien. Endlich sieht man die Freunde wieder, es gibt viel zu bequatschen. Doch in Zeiten von Corona ist so manches anders, auch der Start ins neue Schuljahr.
Das gilt vor allem in NRW, wo die Schule am Mittwoch wieder startet. Denn im bevölkerungsreichsten Bundesland hat die Landesregierung besonders strenge Hygiene-Regeln erlassen.
In weiterführenden und berufsbildenden Schulen, also ab der fünften Klasse, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden - und das nicht nur auf dem Pausenhof, den Fluren oder im Treppenhaus. Auch während des Unterrichts müssen die Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen.
In Brandenburg beginnt heute nach den Sommerferien das neue Schuljahr. Das Ministerium hat eine Maskenpflicht angekündigt, die in Fluren, Treppenhäusern und Mensen gelten soll. In Klassenräumen und Schulhöfen gilt die Maskenpflicht nicht.
Nur wenige Ausnahmen gestattet
Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa wenn im Englischunterricht das "th" geübt werden muss. Oder wenn die Schulleitung eine "Maskenpause" gestattet. Wie die geregelt werden soll, verrät das Ministerium allerdings nicht.
Das heißt unterm Strich: Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert im Wiederholungsfall und bei Uneinsichtigkeit, nach Hause geschickt zu werden. Diese strenge Maßnahme ist bundesweit einzigartig und gilt vorerst bis Ende August.
Sie ist eine Reaktion der Landesregierung auf steigende Infektionszahlen - auch und in besonderem Maße in NRW. Doch unumstritten ist dieser radikale Schritt nicht.
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Wo welche Bußgelder fällig werden
Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen erhöhen die Bußgelder bei Missachtung der Maskenpflicht. Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Ein Überblick.
"Dauerhaftes Tragen der Maske nicht förderlich für das Lernen"
Christian Dern, Schulleiter des Gymnasiums am Geroweiher in Mönchengladbach hält die Regel für problematisch: "Zum einen kann ich mir nicht vorstellen, dass das dauerhafte Tragen der Maske förderlich für das Lernen ist. Da leidet sicherlich die Konzentration. Und zum anderen ist die Kommunikation zwischen Schüler und Lehrern gestört. Die Interaktion im Unterricht ist aber immens wichtig."
Hinzu kommt: Das Schuljahr startet mitten in einer Hitzewelle. Zum ersten Schultag nach den Sommerferien werden mancherorts in NRW bis zu 35 Grad Celsius erwartet. Luftholen bei solchen Temperaturen, in einem vollen Klassenraum, mit einer Maske über Mund und Nase - das ist sicherlich nicht besonders angenehm. Und manche Eltern fürchten sogar um die Gesundheit ihrer Kinder.
Das Schulministerium reagiert und lockert zum Schulstart die "Hitzefrei-Regelungen". Damit kann auch für die Oberstufen der Unterricht von der Schulleitung abgesagt werden, wenn die Temperaturen in den Räumen auf mehr als 27 Grad steigen.
Dauer der Maskenpflicht noch offen
Ende des Monats wird die Lage neu bewertet. In Mönchengladbach hat Schulleiter Christian Dern für den ersten Schultag nach den Sommerferien schon im Vorfeld eine Entscheidung getroffen: Nur die erste Stunde findet in regulärer Länge statt, danach sind die Unterrichtsstunden verkürzt. Und um 12 Uhr mittags ist Schluss.
Wie lange die Maskenpflicht an den Schulen in NRW in so strenger Form gilt, ist noch offen: bis zum 31. August wolle man sich das Infektionsgeschehen anschauen, so die zuständige Schulministerin Yvonne Gebauer. Danach wolle man die Lage neu bewerten. Sollten die Infektionszahlen also runter gehen, könnten auch die Schülerinnen und Schüler in NRW aufatmen.
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