Ob Fußballspiel, Reise, Konzert oder Messe - wenn etwas wegen Coronavirus abgesagt wird, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Wer kommt für den Ticketpreis auf?
Konzerte, Bundesligaspiele, Festivals, aber auch kleine Veranstaltungen wie Theater und Lesungen sind in der Corona-Krise abgesagt. Auch erst für den Sommer geplante Veranstaltungen wie die Bayreuther Festspiele können nicht stattfinden, weil mit dem Kontaktverbot keine Proben möglich sind.
Eine Idee der Bundesregierungen sind derzeit Gutscheine für abgesagte Veranstaltungen - mehr dazu im Video:
Viele Veranstaltungen mussten wegen der Corona-Krise abgesagt werden. Die Bundesregierung will deshalb jetzt den Besuchern Gutscheine zur Verfügung stellen.
Aber wer für bereits gekaufte Tickets haftet und was eine Absage für die Veranstalter bedeutet: ein Überblick.
Bekommt man das Geld zurück, wenn eine Veranstaltung wegen des Coronavirus abgesagt wird?
"Ja, das muss der Veranstalter zahlen", sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Ticketkauf sei ein Vertrag mit gegenseitigen Pflichten - wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, müsse das Geld eben erstattet werden.
Alle Vertragsverhältnisse, die wegen einer behördlichen Anordnung unmöglich geworden sind, seien rückabzuwickeln, sagt Jens Michow, Präsident des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). Auch der Künstler verliere seinen Honoraranspruch. "Jede Partei bleibt dabei auf ihren Kosten sitzen", sagt Michow. Werbeaufträge, Personalverpflichtungen, oder Anmietungen müsse der Veranstalter ebenfalls auch bei einer Absage bezahlen.
Welche Versicherung was zahlt bei Coronavirus - mehr dazu in der WISO-Sendung:
Auswirkungen für Hausärzte, Wirtschaft und Verbraucher
Was ist, wenn ein Konzert verschoben werden soll wegen des Coronavirus?
"Wenn das Datum der Veranstaltung festgestanden hat und es wird verschoben, muss man den neuen Termin nicht wahrnehmen", sagt Husemann. Dann könne man sein Ticket erstatten lassen. Zunächst funktioniere das so, dass alle Tickets ihre Gültigkeit bewahren. Passt einem der neue Termin nicht, könne man sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und sein Geld zurückverlangen.
Jedoch seien zeitnahe Verlegungen häufig gar nicht möglich, warnt Michow. Oft sei es schwierig, Künstler, Hallen und alle übrigen vertraglichen Voraussetzungen für einen Ersatztermin zusammenzubringen.
Musiker lassen sich einiges einfallen, um auch in der Corona-Krise ihrem Beruf nachgehen zu können - mehr dazu im Video:
Besonders Musiker trifft die Corona-Pandemie hart, denn sie können zurzeit keine Konzerte geben. Stattdessen produzieren einige jetzt musikalische Grußbotschaften auf Bestellung.
Gilt da nicht, dass das Coronavirus eben "höhere Gewalt" ist?
Die Klausel "höhere Gewalt" spiele nur bei Reisen eine Rolle, sagt Husemann. Für Großveranstaltungen gelte das nicht. Bei Reisen betreffe das aber auch nur die Ausgleichszahlungen, die bei bei "höherer Gewalt" nicht gezahlt werden müssen - für die Ticketkosten muss die Fluggesellschaft dann trotzdem aufkommen oder zumutbar umbuchen.
Droht der Veranstaltungsbranche dann nicht der Bankrott?
"Zahlreichen Veranstaltungsunternehmen droht der wirtschaftliche Kollaps, wenn flächendeckend Veranstaltungen aufgrund behördlicher Anordnungen abgesagt werden", sagt Michow.
Kleine und mittelgroße Veranstalter von Konzerten und Kulturevents sind nach Worten von Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg aufgrund der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht. Sollte es keine aufschiebende Regelung für die Ticketerstattung geben, dann werde die Kulturlandschaft in Deutschland umfassend und dauerhaft Schaden nehmen.
"Dann gehen mehr als die Hälfte der deutschen Veranstalter in den Konkurs", warnte Schulenberg, der Europas führendes Ticket- und Live-Entertainment-Unternehmen leitet.
Wann wird eine Reise rückerstattet?
Für Flüge und Pauschalreisen mit Reiserücktrittsversicherung gelte: Sobald eine Reisewarnung besteht, wird alles zurückgezahlt. Zurzeit gilt eine weltweite Reisewarnung - das heißt alle Reisen, die zurzeit hätten stattfinden sollen, können rückerstattet werden.
Mehr zu Rückerstattung von Reisen sehen Sie im Video:
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale erklärt, dass geplante Reisen, die durch das Coronavirus nicht angetreten werden können, "rückerstattet werden".
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