Das Internet ist derzeit voll mit Videos vom Prozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard. Per Stream können User live ins Gericht schalten. In Deutschland wäre das nicht möglich.
Seit Wochen streiten sich die Schauspieler Amber Heard und Johnny Depp in einem hoch emotionalen Prozess vor Gericht. Depp wirft seiner Ex-Frau vor, seiner Karriere mit falschen Aussagen und der Unterstellung häuslicher Gewalt immens geschadet zu haben.
Heard reagierte mit einer Gegenklage. Ihr Ansehen sei durch die Anschuldigungen ihres Ex-Mannes geschädigt. Beide fordern Schadenersatz in Millionenhöhe.
User können sich per Livestream ins Gericht schalten
Auf Social Media kommt man derzeit um die vielen Videoausschnitte aus dem Prozess kaum herum. Allein der Hashtag #justiceforjohnnydepp hat auf TikTok bereits mehr als 13 Milliarden Aufrufe. Auf YouTube wird der Prozess zudem per Livestream aus dem Gericht übertragen.
Dadurch können Zuschauer weltweit die Aussagen der beiden Schauspieler, der Anwälte und Zeugen, inklusive aller Beweismittel live verfolgen - und das aus verschiedenen Kameraperspektiven. Unter den Videos finden erbitterte Diskussionen der beiden Fan-Lager statt.
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Livestreams in deutschen Gerichten verboten
In Deutschland wäre das nicht möglich. Hier sind Film- und Tonaufnahmen während eines Prozesses grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme stellen besonders herausragende Verfahren dar, bei denen Tonaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken aufgenommen werden.
Würde der Fall Depp vs. Heard in Deutschland stattfinden, wäre eine solche Berichterstattung nicht denkbar. Auch, wenn das Verfahren besonders brisant und spannend wirkt, würde der Unterhaltungsfaktor im Vordergrund stehen, der keine Aufnahmen rechtfertigt.
Was ist anders in den USA?
Das Recht auf mediale Berichterstattung in den USA darf - anders als hierzulande - nicht beschränkt werden. Aus diesem Grund ist es dort möglich, nicht nur den gesamten Prozess zu filmen, sondern auch Film- und Tonaufnahmen von privaten Details aus dem Leben der Schauspieler zu verbreiten.
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In Deutschland gilt für Gerichtsverfahren zwar der sogenannte Grundsatz der Öffentlichkeit, weshalb sich Zuhörer in ein Gericht setzen und vor Ort verfolgen dürfen. Diese dürfen jedoch nicht mitfilmen, sondern lediglich zuhören, sich Notizen machen und mitzeichnen. Bilder und Töne vor und nach den Verhandlungen sind aber erlaubt. Nur das Verfahren an sich ist geschützt.
Persönlichkeitsrecht überwiegt in Deutschland
Hierzulande muss in der Berichterstattung vor allem das Persönlichkeitsrecht der Menschen vor Gericht gewahrt werden. Durch die Medien darf es nicht zu einer Vorverurteilung oder einer sozialen, zusätzlichen Bestrafung kommen. Würden in einem deutschen Gerichtsverfahren Videos und Bilder von einem betrunkenen und randalierenden Johnny Depp verbreitet werden, könnte es zu einer solchen Vorverurteilung kommen.
Das hätte nicht nur Auswirkungen auf die Prozessparteien, sondern vor allem auf diejenigen, die das Verfahren täglich verfolgen. Es würden sich Lager bilden, wie es bereits bei Depp vs. Heard der Fall ist. Die Zuschauer fühlen mit und würden anhand der Aussagen, ihrer Mimik und Gestik ein eigenes Urteil fällen - noch bevor das Verfahren überhaupt endet.
Nicht alle Bilder dürfen in deutschen Medien gezeigt werden
Dem soll durch den Schutz der persönlichen Intimsphäre und der Ehre entgegengewirkt werden. Dies gilt für alle Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, auch wenn diese nicht aus Deutschland kommen. Das heißt: Auch wenn Johnny Depp kein deutscher Staatsbürger ist, gilt für ihn das Persönlichkeitsrecht.
Demnach dürfen in Deutschland nicht alle Bilder, die im Prozess entstehen, gezeigt werden. Persönliche Details über den Gesundheitszustand oder die psychische Verfassung von Depp oder Heard dürfen nicht ohne Weiteres in deutschen Medien sorglos verbreitet werden. Es muss stets sachlich berichtet werden.